Neue Corona-Verordnung ab 27. Dezember 2021
Die neue Verordnung tritt unmittelbar nach den Feiertagen am 27. Dezember in Kraft und gilt vorerst bis zum 24. Januar 2022. Sie zielt in erster Linie darauf ab, unser aller Kontakte zu beschränken. Geimpfte und Genesene dürfen sich dann nur noch zu zehnt in Innenräumen treffen. Die Gastronomie bleibt bei uns in Baden-Württemberg geöffnet, allerdings gibt es künftig eine Sperrstunde von 22:30 Uhr bis 5 Uhr morgens. Die gilt in Alarmstufe zwei. In der Nacht von Silvester auf Neujahr beginnt die Sperrstunde erst um 1 Uhr nachts. Diskotheken, Bars und Clubs bleiben weiterhin geschlossen.
Auch bei den Ausnahmen von 2G Plus gibt es Änderungen
Bislang waren Geboosterte und frisch Geimpfte oder Genesene davon ausgenommen. Das wurde jetzt geändert. Von 2G Plus seid Ihr nur noch ausgenommen, wenn Eure vollständige Impfung oder Genesung nicht länger als drei Monate zurück liegt. Bisher waren das sechs Monate. Und weiterhin ausgenommen sind auch alle, die ihre Auffrischimpfung schon bekommen haben.