Gericht kippt 2G-Regel im Einzelhandel
Die 2G-Regel im Einzelhandel in Baden-Württemberg muss weg - das hat der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim entschieden. Das Einfrieren der Alarmstufe II durch die Corona-Verordnung der Landesregierung sei voraussichtlich rechtswidrig, so die Richter. Damit gilt für den Einzelhandel ab sofort wieder die 3G-Regel. Das bedeutet, dass neben Geimpften und Genesenen auch Menschen mit einem aktuellen Test in Läden einkaufen dürfen.
Der Handelsverband Baden-Württemberg freut sich über das Urteil - auch, wenn möglicherweise das letzte Wort noch nicht gesprochen ist. Denn die Landesregierung überarbeitet gerade die Corona-Verordnung. Heißt also: es könnte sein, dass auch in der Alarmstufe I in Zukunft 2G im Einzelhandel gelten könnte.
Bild: Symbolbild/shutterstock