Gericht kippt 2G-Regel im Einzelhandel
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Gericht kippt 2G-Regel im Einzelhandel

25.01.2022

Die 2G-Regel im Einzelhandel in Baden-Württemberg muss weg - das hat der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim entschieden.  Das Einfrieren der Alarmstufe II durch die Corona-Verordnung der Landesregierung sei voraussichtlich rechtswidrig, so die Richter. Damit gilt für den Einzelhandel ab sofort wieder die 3G-Regel. Das bedeutet, dass neben Geimpften und Genesenen auch Menschen mit einem aktuellen Test in Läden einkaufen dürfen.

Der Handelsverband Baden-Württemberg freut sich über das Urteil - auch, wenn möglicherweise das letzte Wort noch nicht gesprochen ist. Denn die Landesregierung überarbeitet  gerade die Corona-Verordnung. Heißt also: es könnte sein, dass auch in der Alarmstufe I in Zukunft 2G im Einzelhandel gelten könnte.

Bild: Symbolbild/shutterstock