Wieder Maskenpflicht auch im Unterricht an Baden-Württembergs Schulen

Wieder Maskenpflicht auch im Unterricht an Baden-Württembergs Schulen

16.11.2021

An Baden-Württembergs Schulen gilt ab Mittwoch die Maskenpflicht auch wieder am Platz. Diese Maßnahme erfolgt automatisch dadurch, dass auf den Intensivstationen in Baden-Württemberg die Zahl der COVID-19-Patientinnen und -Patienten die Marke von 390 am zweiten Werktag in Folge überschritten hat.

Regelungen für Veranstaltungen außerhalb der Schulen

Für schulische Veranstaltungen, die außerhalb des Schulgeländes stattfinden wie zum Beispiel Museums- oder Theaterbesuche gelten die Bestimmungen der Corona-Verordnung des Landes. Diese schreibt beispielsweise für den Besuch in Museen, bei Ausstellungen oder Veranstaltungen die 2G-Regel vor. Das bedeutet für Schulen, dass nur noch geimpfte oder genesene Lehrkräfte bzw. Begleitpersonen die Schülerinnen und Schüler bei Veranstaltungen außerhalb der Schule begleiten können. Für Schülerinnen und Schülern, die an den regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs teilnehmen, gibt es hingegen keine Änderungen. Sie können in allen Stufen teilnehmen, sie benötigen also in der Warnstufe keinen PCR-Testnachweis und können in der Alarmstufe auch teilnehmen, wenn sie nicht immunisiert sind.

Regelungen für Veranstaltungen in den Schulen

Für den Zutritt zu den Schulen und für die Teilnahme an Veranstaltungen in Schulen gilt unabhängig von der jeweiligen Stufe die 3G-Regelung. Das bedeutet der Zutritt ist nur immunisierten Personen oder mit negativem Testergebnis möglich, wobei ein negativer Antigentest ausreicht. Dies gilt auch in der Alarmstufe. Zudem gelten die Regelungen der Corona-Verordnung Schule zur Maskenpflicht. Dabei ist zu beachten, dass das 2G-Optionsmodell an Schulen nicht gilt. Auf die Maske kann also auch dann nicht verzichtet werden, wenn nur immunisierten Personen Zutritt gewährt wird. Diese Regelungen zum Zutritt und zur Maskenpflicht gelten auch für Elternabende, Konferenzen und Gremiensitzungen, die in der Schule stattfinden.

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