Weihnachtsmärkte in Baden-Württemberg sind erlaubt
Trotz der Gefahr durch eine vierte Corona-Welle sollen in diesem Jahr Weihnachtsmärkte in Baden-Württemberg möglich sein. Darauf haben sich das baden-württembergische Sozialministerium, die kommunalen Landesverbände und Vertreter der Schausteller geeinigt. Der Amtschef im Gesundheitsministerium, Uwe Lahl, sagte am Mittwoch in Stuttgart: "Die steigende Impfquote ermöglicht es uns, ein Stück zur Normalität zurückzukehren und die für viele Menschen bedeutsame Tradition der Weihnachtsmärkte dieses Jahr stattfinden zu lassen." Er mahnte aber auch: "Angesichts der aktuellen vierten Welle der Corona-Pandemie müssen wir jedoch vorsichtig bleiben. Deshalb haben wir uns auf klare und umsetzbare Regeln verständigt."
So gilt auf den Weihnachtsmärkten Maskenpflicht, weil der Abstand nicht zuverlässig eingehalten werden könne. Zudem soll es Zugangskontrollen geben, um zu überprüfen, dass die Besucher entweder geimpft, genesen oder getestet sind. Ist der Markt auf einem umzäunten Gelände, soll es an bestimmten Punkten Kontrollen geben. Ansonsten sollen bereits überprüfte Besucher ein Bändchen für das Handgelenk bekommen.
Wer Glühwein oder gebrannte Mandeln kaufen oder ins Riesenrad einsteigen will, muss am Stand nochmal vorweisen, dass er geimpft, genesen oder getestet ist. Ruft die Landesregierung allerdings den Corona-Alarmzustand aus, dürfen nur noch Geimpfte oder Genesene dieses Angebot nutzen. An Ständen, die etwa Socken oder Brot zum Mitnehmen anbieten, ist die Kontrolle nicht nötig.
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