Schwerpunktaktion zur Überprüfung von Clubs und Diskotheken

Schwerpunktaktion zur Überprüfung von Clubs und Diskotheken

30.09.2021

Lange hatten in Baden-Württemberg Clubs und Discos in der Corona-Pandemie geschlossen. Jetzt darf wieder gefeiert und getanzt werden. Nun soll geprüft, ob  die Corona-Regeln in Clubs auch eingehalten werden.

Das Ordnungsamt wird jetzt am Wochenende zusammen mit der Polizei in ganz Baden-Württemberg Kontrollen durchführen. Die Landesregierung schätzt das Infektionsrisiko in Clubs nämlich besonders hoch ein. Deswegen darf die Partyszene nur unter strengen Auflagen und dem Vorliegen eines erarbeiteten Hygienekonzepts öffnen.

Diese Auflagen gelten gerade in Clubs und Diskotheken

Wichtig ist natürlich die Belüftung des Clubs. Kann genug Frischluft reinkommen, darf die Disse bei voller Kapazität öffnen und Tanzen ohne Masken erlauben. Je schlechter es mit der Belüftung ist, desto strenger werden die Regeln. Aktuell dürfen neben Geimpften und Genesenen auch Ungeimpfte in Clubs und Diskotheken. Sie müssen allerdings einen negativen PCR-Test vorlegen, der höchstens 48 Stunden alt sein darf. Erst in der Warn- und Alarmstufe dürfen sie dann nicht mehr in den Club - dann gilt 2-G.

Bild: Symbolbild: Shutterstock