Rote Grütze mit Pflanzenschutzmittel zurückgerufen

Rote Grütze mit Pflanzenschutzmittel zurückgerufen

17.09.2021

Bestimmte Packungen von "Beste Ernte Rote-Grütze" und "Beste Ernte Kirsch-Grütze" sind aus dem Sortiment der Handelskette Netto Marken-Discount zurückgerufen worden. Es sei ein Abbauprodukt des Pflanzenschutzmittels Ethylenoxid nachgewiesen worden, teilte der Hersteller Wernsing Feinkost aus dem niedersächsischen Essen (Oldenburg) mit.

Die Produkte wurden nur in den Netto-Filialen angeboten. Nach Angaben des amtlichen Portals lebensmittelwarnung.de hat das Unternehmen mit Sitz in Maxhütte-Haidhof in Bayern die Grützen in fast allen Bundesländern verkauft: in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen,Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen.

Betroffenen seien 1000-Gramm-Packungen des Produkts "Beste Ernte Rote Grütze" mit Mindesthaltbarkeitsdaten bis 5. November 2021. Bei den 1000-Gramm-Packungen "Beste Ernte Kirsch Grütze" sind die Produkte mit Mindesthaltbarkeit 19. November betroffen. Die Kunden können die Packungen in die Supermärkte zurückbringen und erhalten auch ohne Kassenbon das Geld zurück.

Update: Rückruf auch bei Edeka

Bestimmte Packungen von "Gut & Günstig Rote Grütze" und "Gut & Günstig Kirsch Grütze" der Firma Wernsing Feinkost sind ebenfalls zurückgerufen worden. Das veröffentlichte am Freitag das amtliche Portal lebensmittelwarnung.de. Nach Angaben des Unternehmens Wernsing aus dem niedersächsischen Essen (Oldenburg) ist ein Abbauprodukt des Pflanzenschutzmittels Ethylenoxid nachgewiesen worden. Die betroffenen Produkte in der 1000-Gramm-Packung seien vorwiegend bei Edeka und Marktkauf vertrieben worden. Es geht um "Gut & Günstig Rote Grütze" mit Mindesthaltbarkeit 26. November und "Gut & Günstig Kirsch Grütze" mit Mindesthaltbarkeit 21. November.

Die entsprechende Ware ist den Angaben zufolge bereits aus dem Verkauf genommen worden. Kunden, die das entsprechende Produkt gekauft hätten, könnten sich ohne Vorlage des Kassenbons in den Märkten den Preis erstatten lassen.

Foto: Lebensmittelwarnung.de