Neue Regeln im Verkehr: Falschparkern geht es an den Kragen
Rasen wird jetzt wirklich teurer - der Bundesrat hat heute dem neuen Bußgeld-Katalog zugestimmt! Die wichtigsten neuen Regelungen:
Falschparken
Mit deutlich schärferen Strafen müssen Falschparker rechnen: Für Halten und Parken mit Behinderung auf dem Rad- oder Gehweg oder in zweiter Reihe wird neben einem Bußgeld von mindestens 70 Euro auch ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg fällig. Vielen Verkehrsteilnehmern drohen Einträge, da Halten in zweiter Reihe fast immer eine gewisse Behinderung darstellt, wenn es zur Anzeige kommt.
Zu schnell fahren
Auch Temposünder müssen zukünftig deutlich tiefer in die Tasche greifen. Wer mit dem Auto oder Motorrad bis zu 20 Stundenkilometer zu schnell fährt, zahlt demnächst doppelt so viel wie bisher. Die Fahrverbotsgrenzen hingegen bleiben unverändert. Die ursprünglich geplanten Verschärfungen ab 21 km/h innerorts und 26 km/h außerorts wurden auch auf Drängen des ADAC korrigiert. Der ADAC hält die Erhöhung der Bußgelder im Sinne der Abschreckung für angemessen. Wichtig auch: Wie bisher gibt es erst für Übertretungen ab 21 km/h einen Punkt in Flensburg.
Rettungsgasse
Für das Nichtbilden oder unerlaubte Nutzen einer Rettungsgasse drohen nicht nur Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro, sondern nun auch immer ein Monat Fahrverbot sowie zwei Punkte. Das Fahrverbot wird unabhängig von einer konkreten Gefahr oder Behinderung ohne weitere Differenzierung verhängt. Gerade Motorradfahrer haben bisher gerne die Rettungsgasse im Stau genutzt und sollten das jetzt ändern.
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