Nächtliche Ausgangssperre für Ungeimpfte
Betroffen davon sind der Schwarzwald-Baar-Kreis, der Ostalbkreis und der Kreis Biberach. Ab morgen dürfen Ungeimpfte ihre Wohnung zwischen 21 und 5 Uhr nur noch aus trifftigen Gründen verlassen, beispielsweise für medizinische Notfälle und aus Arbeitsgründen. In allen drei Kreisen steigen die Corona-Neuinfektionen außergewöhnlich schnell. Ziel der Maßnahme ist es, nächtliche Begegnungen wie Partys oder der Besuch bei Freunden zu reduziert. Sollten diese Maßnahmen nicht ausreichen, werden sie auf den ganzen Tag erweitert, so der Amtschef im Sozialministerium, Uwe Lahl.