Maskenpflicht im Unterricht fällt
An den Schulen bei uns in Baden-Württemberg wird die Maskenpflicht im Unterricht gelockert. Ab 18. Oktober dürfen unsere Schüler am Platz weglassen. Nach Aussage des Kultusministeriums habe man sich das gut überlegt, auch über Vor- und Nachteile gesprochen, aber das aktuelle Infektionsgeschehen könne diesen vorsichtige Schritt zurück zur Normalität zulassen. Sobald die Kinder aber aufstehen, im Klassenzimmer rumlaufen oder im Schulhaus unterwegs sind, müssen sie weiter Maske tragen. Und um mögliche Corona-Infektionen schnell zu erkennen, müssen die Schüler auch weiter 3 Schnelltests oder 2 PCR-Tests pro Woche vorlegen.
Sollte in Baden-Württemberg die Alarmstufe ausgerufen werden, also wenn die Hospitalisierungsrate an 5 Werktagen hintereinander bei 12,0 oder drüber liegt oder, mindestens 390 Corona-Patienten auf den Intensivstationen behandelt werden, dann gilt automatisch wieder Maskenpflicht auch im Unterricht. Und sollte sich zeigen, dass die Lockerung zu mehreren Infektions- und Quarantänefällen führen, auch dann heißt es wieder: Maskenpflicht am Platz.
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