Maskenpflicht an Schulen soll gelockert werden
Gute Nachricht für die Schülerinnen und Schüler in Baden-Württemberg - schon bald könnte es keine Maskenpflicht mehr im Unterricht geben. Die Bedingungen für Lockerungen bei der Maskenpflicht hat Gesundheitsminister Lucha heute erläutert
Bei einer Inzidenz konstant unter 35 entfällt die Maskenpflicht an Schulen
Wenn die jeweilige Stadt- oder der Landkreis eine Inzidenz von unter 35 haben und es zwei Wochen lang keinen Corona-Fall mehr an einer Schule gegeben hat, muss in dieser Schule keine Maske mehr im Unterricht getragen werden. Stand jetzt können sich die allermeisten Schulen freuen, von den 4500 Schulen im Land ist im Moment nur jede Zehnte mit einem Corona-Ausbruch betroffen.
Ab wann gelten die Regelungen?
Die neuen Regelungen treten mit der Änderung Corona-Verordnung in Kraft. Am 28.Juni könnten die neuen Regelungen gelten, ob die Maskenpflicht dann gleich an diesem Tag im Unterricht nicht mehr getragen werden muss , oder erst nach zwei Wochen, darüber diskutieren aktuell noch diskutiert.
Wo bleibt die Maskenpflicht bestehen?
Zum Beispiel muss in Bus und Bahn weiterhin Maske getragen werden, dazu auch im Handeln, in Einkaufsräumen und was Ministerpräsident Kretschmann wichtig ist, auch die Zuschauer bei Sportveranstaltungen sollen Maske tragen, die Bilder von der EM gefallen ihm in der Hinsicht nicht.
Dort fällt Maskenpflicht weg
zum Beispiel an Bushaltestellen und Bahnhöfen. Generell im öffentlichen Raum wird es entspannter mit der Maskenpflicht. Auch diese Lockerungen gelten, wenn die Änderung der Corona-Verordnung in Kraft tritt, dies wird wahrscheinlich am 28.Juni der Fall sein.
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