Lockerungen bei der Maskenpflicht an den Schulen
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Lockerungen bei der Maskenpflicht an den Schulen

17.06.2021

Die Maskenpflicht im Unterricht fällt bei uns in Baden-Württemberg. Das wussten wir schon, aber noch früher als gedacht: schon ab Montag, je nach Inzidenz.

Bedingungen

dafür muss die 7-Tage-Inzidenz in eurer Stadt- oder Landkreis unter 35 liegen und an euren Schule darf es zwei Wochen lang keinen Corona-Fall gegeben haben der per PCR-Test nachgewiesen wurde. Dann ist es vorbei mit der Maske im Unterricht - außerhalb des Unterrichts im Schulgebäude soll sie aber getragen werden, da trifft man ja auch auf andere Klassen. Auf dem Schulhof im Freien ist es aber auch ab Montag vorbei mit der Maske - und das gilt schon ab einer Inzidenz von unter 50. Die Schülerinnen und Schüler werden werden weiterhin getestet, und wer Masken tragen möchte, darf das natürlich, sagt Kultusministerin Schopper.

"Angesichts der niedrigen Inzidenz und der Absicherung über die Testpflicht nehmen wir den Schülerinnen und Schülern eine Belastung" - Kultusministerin Schopper.