Land verschärft Corona-Regeln - Großveranstaltungen werden abgesagt
In Baden-Württemberg gilt ab Samstag eine neue Corona-Verordnung. Großveranstaltungen wie Fußballspiele oder Kulturveranstaltungen müssen dann fast ohne Zuschauer stattfinden. Nur noch maximal 50 Prozent der Besucher dürfen sich zum Beispiel eine Theatervorstellung anschauen - und unabhängig davon liegt die Obergrenze aber bei 750 Personen. Außerdem müssen Clubs und Diskos schließen und im gesamten Einzelhandel gilt 2G - ausgenommen sind die Läden des täglichen Bedarfs wie zum Beispiel Supermärkte.
2G-Plus in der Gastronomie und Freizeiteinrichtungen
Für die Gastro-Branche und auch Hotel-Gastronomie heißt es ab morgen: 2G-Plus. Geimpfte und Genesene müssen zusätzlich zu ihrem Nachweis noch einen tagesaktuellen Schnelltest vorlegen. Das stellt viele Gastronomen vor große Herausforderungen und der baden-württembergische Hotel- und Gaststättenverband Dehoga befürchtet, dass viele Betriebe jetzt schließen und ihre Mitarbeiter in Kurzarbeit schicken müssen, weil eine Öffnung für sie nicht mehr wirtschaftlich ist. 2G-Plus gilt jetzt übrigens auch in Freizeit- und Kultureinrichtungen. Dazu gehören unter anderem Bäder, Fitnessstudios und Sportstätten (in Innenräumen).
Ausnahmen bei 2G-Plus
Wer bereits seine dritte Impfung bekommen hat, ist von der Testpflicht bei 2G-Plus befreit. Das hat das Sozialministerium Freitagabend bekanntgegeben. Davon ausgenommen sind außerdem Geimpfte und Genesene, deren abgeschlossene Grundimmunisierung nicht länger als sechs Monate zurückliegt.
Böller-Verbot an Silvester
Der Feuerwerksverkauf zu Silvester ist verboten. Außerdem gilt an Silvester und dem Neujahrstag ein An- und Versammlungsverbot. Außerdem müssen alle Weihnachtsmärkte schließen.
Bild: Symbolbild/shutterstock