Corona-Infizierte müssen Kontakte jetzt selbst informieren
In Baden-Württemberg gibt es einen Strategiewechsel bei der Kontaktnachverfolgung. Infizierte und ihre Kontaktpersonen bekommen jetzt nicht mehr routinemäßig einen Anruf vom Gesundheitsamt. Das hat das Sozialministerium gemeinsam mit den Gesundheitsämtern beschlossen. Damit soll eine Überlastung der Gesundheitsämter vermieden werden. Sie sollen sich stärker auf den Schutz von Risikogruppen zum Beispiel in Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern sowie Kitas und Schulen konzentrieren und auf das Management von größeren Ausbrüchen.
Mehr Eigenverantwortung für Infizierte
Jeder, der sich mit Corona infiziert hat, ist jetzt dazu aufgerufen, seine Kontakte der vergangenen Tage selbst über die Ansteckung und die Quarantäne zu informieren, sofern diese nicht geimpft oder genesen sind.
Wer Symptome hat, wie z.B. stärkeren Husten, Fieber, Unwohlsein und Müdigkeit sollte sich testen lassen, das war bislang ja auch schon so. Für diese kostenlosen Tests gibt es besondere Praxen oder Stationen. Fällt der Antigen-Schnelltest oder PCR-Test positiv aus, ist die zweiwöchige Quarantäne verpflichtend. Für enge Kontaktpersonen und Familienmitglieder dauert sie zehn Tage.
Quarantäne-Regeln für Geimpfte Personen
Geimpfte Personen, die sich trotzdem infizieren, müssen mindestens fünf Tage in Quarantäne, können sich aber mit einem PCR-Test freitesten, falls sie keine Symptome haben. Wer doppelt geimpft ist und nur Kontaktperson eines Infizierten ist, muss nicht in Quarantäne.
Die Quarantäne werde auch stichprobenartig kontrolliert, hieß es weiter.
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