Bundesweit einziges Nachtangelverbot in Baden-Württemberg gekippt
Das Land Baden-Württemberg wird nach dem Erfolg von Klägern gegen das bundesweit einzige Nachtangelverbot die entsprechende Verordnung aufheben. "Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts nehmen wir an und werden sie umsetzen, indem wir die Norm zeitnah anpassen", teilte das Ministerium für ländlichen Raum am Mittwoch in Stuttgart mit. Damit wäre Deutschlands einziges Nachtangelverbot gekippt.
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte zuvor sechs klagenden Anglern Recht gegen, aber betont: "Das Nachtangelverbot ist damit nicht generell aufgehoben." Das Verbot gilt nach Auffassung der 5. Kammer wegen eines Verstoßes gegen höherrangiges Recht für die Kläger nicht. Das Ministerium hatte zuvor betont, die Verordnung trage dem Bedürfnis der Fische und anderer Tiere wie am Ufer lebenden Vögeln nach Nachtruhe Rechnung.
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