Bundesverfassungsgericht: Corona-Notbremse war nicht verfassungswidrig
Die Bundesnotbremse und auch die Schulschließungen im Frühjahr waren nicht verfassungswidrig - diese Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe heute mitgeteilt.
Die Corona-Notbremse mit Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen hätten zwar erheblich in die verschiedenen Grundrechte eingegriffen, so die Richter - aber: sie seien zum damaligen Zeitpunkt wegen der "äußersten Gefahrenlage der Pandemie" mit dem Grundgesetz vereinbar gewesen. Und hätten zur Senkung der Inzidenz beigetragen.
Beim Thema Schulschließung hieß es: sie seien nur für kurze Zeit geplant gewesen und der Staat durfte Wechselunterricht anbieten. Jetzt wird tatsächlich spannend, was die Runde der Länderchefs zusammen mit Noch-Kanzlerin Merkel und Bald-Kanzler Scholz daraus machen. Die Notbremse war Ende Juni außer Kraft getreten. Im frisch überarbeiteten Infektionsschutzgesetz enthält Paragraf 28b neue, weniger einschneidende bundesweite Maßnahmen.
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