Alarmstufe - aber was ist mit Hochzeiten und Familienfeiern?
Auch in der Alarmstufe gilt für private Veranstaltungen, jedenfalls in eigens dafür angemieteten Veranstaltungsräumen, wenn alle geimpft oder genesen sind, gibt es keine Begrenzung der Gästeanzahl. In der Alarmstufe darf eine ungeimpfte Person dabei sein. Natürlich getestet.
Nicht mitgezählt werden Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre, Schwangere und Stillende und alle, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Bei der Feier entfallen dann auch die Abstandsregeln und die Maskenpflicht.
Symbolbild: Shutterstock