Acht Dinge, die sich ab Oktober ändern

Acht Dinge, die sich ab Oktober ändern

01.10.2021

Acht Dinge, die sich ab Oktober ändern

Die Corona-Schnelltest sind bald nicht mehr kostenlos

Wenn Ihr noch nicht geimpft seid, müsst Ihr Schnelltests ab 11. Oktober selbst zahlen. Den Test braucht Ihr unter anderem, wenn Ihr ins Kino oder ins Restaurant wollt. Für alle, die sich nicht impfen lassen können, bleiben die Tests aber kostenlos. Dazu gehören unter anderem Kinder unter 12, für die noch keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission vorliegt. Und auch für Jugendliche zwischen 12 und 17 gibt’s erstmal noch bis Ende des Jahres eine Übergangsfrist, für die gibt’s die Impfempfehlung ja noch nicht so lange.

Energiekostenvergleich an Tankstellen

Künftig muss an größeren Tankstellen ein Kostenvergleich der verschiedenen Kraftstoffe in Euro je 100 Kilometer angezeigt werden können. Damit soll das Preis-Leistungs-Verhältnis der verschiedenen Energieträger wie Benzin, Diesel, Wasserstoff, Strom oder Erdgas besser vergleichbar werden.

Stalker landen schneller vor Gericht

Wer anderen Personen auflauert oder sie wiederholt belästigt, muss ab heute mit längeren Strafen rechnen. Bis zu fünf Jahre Haft sind möglich. Neu ist auch, dass den Tätern nicht mehr ein "beharrliches" Nachstellen nachgewiesen werden muss - es reicht eine wiederholte Belästigung. Außerdem ist auch Stalking im Internet ab heute strafbar - zum Beispiel, wenn jemand unerlaubt auf Social-Media-Konten zugreift.

Erweitertes Neugeborenen-Screening

Babys werden in den ersten Tagen bereits jetzt auf angeborene Erkrankungen getestet. Dabei wird eine Blutprobe untersucht. Diese Untersuchung wird jetzt erweitert, künftig wird auch auf die Sichelzellenkrankheit getestet (bei der die roten Blutkörperchen verkümmert sind und damit nicht so gut Sauerstoff transportieren können) und auf spinale Muskelatrophie, bei der Nervenzellen im Rückenmark absterben. Die Kosten dafür übernimmt dann die Krankenkasse.

Anspruch auf Hepatitis-Test

Wer gesetzlich krankenversichert und älter als 35 Jahre ist, darf sich einmalig kostenlos auf die Viruserkrankungen Hepatitis B und Hepatitis C testen zu lassen. Das Angebot ist Teil des Gesundheits-Check-ups, der alle drei Jahre gemacht werden kann.

Kronzeugenregelung bei Doping-Bekämpfung

Wenn Leistungssportler dopen, kann ihre Strafe künftig gemildert oder ganz erlassen werden, wenn sie den Ermittlern Infos zu kriminellen Netzwerken oder den Hintermännern liefern.

Hass und Hetze in Sozialen Netzwerken

Hasskommentare oder Fakenews auf Facebook oder Instagram werden teils von den Plattformen gelöscht, wenn sie gegen die Richtlinien oder rechtliche Vorgaben verstoßen. Künftig wird bei der Bekämpfung von Hass und Hetze im Netz im Rahmen des “Netzwerkdurchsuchungsgesetz” ein sogenanntes “Gegenvorstellungsverfahren” eingeführt. Nutzer, deren Beiträge gelöscht wurden, können dabei zum Beispiel eine individuelle Begründung verlangen, warum Ihr Beitrag gelöscht wurde.