„Schatz, das Kind kommt“ – Wann zu schnelles Fahren erlaubt ist, © shutterstock / PV productions
 shutterstock / PV productions

„Schatz, das Kind kommt“ – Wann zu schnelles Fahren erlaubt ist

19.04.2024

Angepasstes und rücksichtsvolles Fahren. Von der ersten Fahrstunde bis zur Fahrt mit der ganzen Familie in den Urlaub wissen wir: Die Straßenverkehrsordnung gilt und zu schnelles Fahren kann ein böses Ende haben – für den Geldbeutel und unsere Gesundheit. Doch das ist nicht immer so. Es gibt den sogenannten Notstand. Tritt dieser ein, kann „Rasen“ erlaubt sein. Wir haben uns für Euch typische Beispiele herausgepickt, verbunden mit der Frage „Notstand oder nicht?“:

„Schatz, das Kind kommt“: Die Beifahrerin liegt in den Wehen

Der schönste Moment des Lebens steht bevor, die Wehen schmerzen und es muss schnell gehen. Wenn Papa in spé jetzt die Reifen quietschen lässt, riskiert er seinen Platz am Lenkrad. Da bei Schwangeren in der Regel nicht in Lebensgefahr schweben, führt dies nicht zu einem Notstand im Sinne der Straßenverkehrsordnung.

„Ich lass mir das durch den Kopf gehen“: Der Beifahrer muss sich übergeben

Der Hund im Kofferraum verträgt die wilde Fahrt nicht – ein unschönes Malheur, aber kein Grund für einen Notstand. Doch was ist, wenn der Beifahrer oder die Kinder urplötzlich das Innerste nach Außen kehren müssen? Im konkreten Beispiel war ein Familienvater in einem verkehrsberuhigten Bereich sportliche 60 km/h unterwegs, obwohl nur 30 erlaubt waren. Als das Gericht ihn zur Kasse bitten wollte, verwies der Mann auf den Notfall im Wageninneren. Er gab zu Protokoll, er wollte schnell zur Wohnung gelangen, um das Erbrechen im Fahrzeug zu verhindern. Das Gericht sah das aber anders. Es sah es nicht als erwiesen an, dass der Familienvater durch seine Fahrweise das Erbrechen hätte rechtzeitig verhindern können.

„Das geht in die Hose“: Plötzlicher Durchfall beim Autofahren

Der Magen grummelt, die Stirn legt sich in Schweiß – kurzum: Das kann in die Hose gehen, wenn Durchfall beim Fahren droht. Da hilft nur ein schneller Ritt Richtung Autohof, Rastplatz oder die nächste Ausfahrt. Auch wenn es ein echter Notfall ist. Ein Notstand tritt durch diesen Umstand nicht ein.

Mensch vs. Tier: (K)ein Unterschied bei Lebewesen

Dass ein in Lebensgefahr schwebender Mensch im Rahmen des Notstandsgesetzes schnellstmöglich Hilfe erhalten sollte, klingt einleuchtend. Doch wie ist es, wenn der geliebte Labrador mit verdrehtem Magen hechelnd im Kofferraum liegt? Klar ist, dass Frauchen und Herrchen in Alarmstimmung sind und die Tierarztpraxis schnellstmöglich erreichen wollen. Doch hier macht der Gesetzgeber einen großen Unterschied zwischen Fellnasen und uns Menschen. Daher gilt auch hier: Angepasst fahren ist bei einem kranken und verletzten Tier dennoch Pflicht und rechtfertigt keinen Notstand.