Stuttgart sperrt Freitreppe am Schlossplatz

Stuttgart sperrt Freitreppe am Schlossplatz

02.06.2021

Die Freitreppe zum kleinen Schlossplatz wird ab sofort an Freitagen und Samstagen sowie vor Feiertagen jeweils zwischen 20 Uhr und 6 Uhr gesperrt. Das hat die Landeshauptstadt bekanntgegeben.

Die Sperrung der Treppe ist das Ergebnis einer intensiven Beratung zwischen Stadt und Polizei und eine Reaktion auf Auseinandersetzungen zwischen Polizei und mehreren hundert Jugendlichen und Heranwachsenden am letzten Wochenende. „Die Freitreppe war Samstagnacht Ausgangspunkt der Provokationen und Übergriffe auf Polizeibeamte. Von dort aus wurden die Einsatzkräfte massiv beleidigt und teilweise auch mit Flaschen beworfen. Um den Provokateuren die Bühne zu nehmen, wird die Freitreppe ab sofort gesperrt“, so Stuttgarts Ordnungsbürgermeister Maier.

In der Stuttgarter Innenstadt wird es erstmal kein Verweilverbot geben

Ein Verweilverbot in der Innenstadt wird es erstmal nicht geben. Dazu sagte Maier weiter: „Bei einem Verweilverbot darf der betroffene Bereich nur durchquert werden. Ein längerer Aufenthalt ist dort dann nicht mehr erlaubt. Wir möchten aber nicht, dass das Fehlverhalten Einzelner zu einem Kollektivverbot für alle Stuttgarterinnen und Stuttgarter und Besucher der Stadt führt. Daher werden wir zunächst von einem Verweilverbot absehen.“

Präventionsarbeit soll in Stuttgart weiter ausgebaut werden

Neben der Sperrung der Freitreppe wollen Stadt und Polizei die Präventionsarbeit noch weiter ausbauen: Neben den Sozialarbeitern der Mobilen Jugendarbeit sind auch speziell geschulte Kommunikationsteams der Polizei im Einsatz. Sie sollen neben dem überwiegend friedfertigen Publikum auch Provokateure durch Ansprache und Aufklärung erreichen. Der Vizepräsident des Polizeipräsidiums Stuttgart, Markus Eisenbraun, erklärte: „Es hat sich gezeigt, dass es immer wieder Rädelsführer gibt, die die überwiegend friedliche Menge anzustacheln versuchen. Dabei nutzen sie die Freitreppe als Tribüne: Sie stehen im Mittelpunkt und werden von allen wahrgenommen. Diese Personen gilt es zu identifizieren und gezielt auf deren Verhalten einzuwirken.“

Auch andere Städte in Baden-Württemberg ziehen Konsequenzen

Aus Gründen des Infektionsschutzes gilt in der Tübinger Innenstadt ab Mittwoch, 2. Juni 2021, ein nächtliches Alkoholverbot: Zwischen 22 Uhr und 4 Uhr darf abseits der Außengastronomie kein Alkohol getrunken werden. Das Verbot gilt für die gesamte Altstadt inklusive der Neckarbrücke. Außerdem schreibt die Stadt vor, dass die Gastronomie und der Einzelhandel im gesamten Stadtgebiet den Kundinnen und Kunden einen Check-in mit der Luca-App anbieten muss. Davon ausgenommen sind Geschäfte mit Produkten für den täglichen Bedarf, die auch in der Bundesnotbremse geöffnet waren.

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