SPD-Kommission: Schröder hat nicht gegen Parteiordnung verstoßen
Der frühere Bundeskanzler Gerhard Schröder hat mit seinem Engagement für russische Staatskonzerne nicht gegen die Parteiordnung der SPD verstoßen. Ein Verstoß könne Schröder nicht nachgewiesen werden, entschied die Schiedskommission des SPD-Unterbezirks Region Hannover in erster Instanz. Die Kommission sieht damit keine Grundlage für eine Rüge oder gar einen Parteiausschluss.
Schröder war bei Termin nicht persönlich dabei
Gleich 17 SPD-Gliederungen hatten das Parteiordnungsverfahren gegen Schröder beantragt, hinzu kamen weitere Anträge, die den formalen Vorgaben nicht entsprachen. Die Schiedskommission in Hannover hatte das Verfahren Mitte Juli parteiöffentlich, aber unter Ausschluss der Medien verhandelt. Schröder selbst war zu dem Termin weder persönlich erschienen noch hatte er einen Anwalt geschickt.
Gegen die Entscheidung kann binnen zwei Wochen Berufung eingelegt werden
Die Schiedskommission des SPD-Unterbezirks Region Hannover ist für das Verfahren zuständig, weil Schröder Mitglied des dazu gehörenden SPD-Ortsvereins Oststadt-Zoo ist. Es sind jedoch noch bis zu zwei weitere Instanzen möglich: beim SPD-Bezirk Hannover sowie bei der SPD-Bundesschiedskommission. Eine Berufung müsste innerhalb von zwei Wochen schriftlich eingelegt und binnen eines Monats schriftlich begründet werden. Der heute 78 Jahre alte Schröder steht seit langem wegen seiner Nähe zu Russland in der Kritik. Er gilt als enger Freund von Russlands Präsident Wladimir Putin und war über Jahre für russische Energiekonzerne aktiv.
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