Neues Infektionsschutzgesetz beschlossen
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Neues Infektionsschutzgesetz beschlossen

18.03.2022

Bundestag und Bundesrat haben heute das neue Infektionsschutzgesetz beschlossen. Damit soll es ab Sonntag nur noch wenige allgemeine Vorgaben zu Masken und Tests in Einrichtungen für gefährdete Gruppen geben. In Bussen und Bahnen soll auch weiter eine Maskenpflicht gelten. Allerdings gab es heftige Kritik an dem neuen Infektionsschutzgesetz, weil die aktuelle Lage nicht dazu passt. Auch Baden-Württemberg nutzt deshalb die mögliche Übergangsfrist bis 2. April.

Das ändert sich ab Samstag, den 19. März in Baden-Württemberg

  • Das bisherige Stufensystem in der Corona-Verordnung (Basis-, Warn- und Alarmstufe) entfällt.

  • keine Kapazitätsbeschränkungen sowie Kontaktbeschränkungen mehr

  • Die Testpflicht an Schulen und Kindergärten wird auf zweimal die Woche reduziert

Das ändert sich NICHT in Baden-Württemberg

  • Die allgemeine Maskenpflicht bleibt auf Grundlage der Übergangsfrist bis 2. April bestehen: Das gilt insbesondere für die FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Räumen und im öffentlichen Nahverkehr für Personen über 18 Jahre.

  • Im Freien reicht eine medizinische Maske, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Auch an Schulen gilt weiterhin die Maskenpflicht.

  • Ebenfalls Teil der Übergangsregel sind weiterhin Test(nachweis)pflichten, das heißt:unverändert 3G bei öffentlichen Veranstaltungen, beim Betrieb von Kultur-, Freizeit- und sonstigen Einrichtungen, bei Messen und Ausstellungen, bei Angeboten außerschulischer und beruflicher Bildung, in der Gastronomie und Beherbergung sowie bei körpernahen Dienstleistungen usw.2G mit zusätzlichem Test in Diskotheken, Clubs.