Milliardenschwere Entlastungen für Bürger
Stark angestiegene Energiepreise
Angesichts gestiegener Energiepreise sowie der Folgen der Corona-Pandemie sollen Bürger und Firmen in Deutschland finanziell entlastet werden. "Wir sichern den Bürgerinnen und Bürgern mehr Geld im Portemonnaie, und wir sichern den Betrieben Liquidität", sagte Finanzminister Christian Lindner (FDP) am Freitag im Bundestag. "Damit stützen wir langfristig die Zuversicht in eine gute wirtschaftliche Entwicklung." Der Bundestag befasste sich erstmals mit Plänen der Koalition. Unterdessen billigte der Bundesrat einen einmaligen Heizkostenzuschuss für Millionen Menschen.
Steuerentlastungsgesetz geplant
Ein geplantes Steuerentlastungsgesetz sieht vor, den Arbeitnehmer-Pauschbetrag bei der Einkommensteuer anzuheben sowie den Grundfreibetrag. Die eigentlich erst am 1. Januar 2024 anstehende Erhöhung der Pendlerpauschale für Fernpendler soll vorgezogen werden und rückwirkend zum 1. Januar 38 Cent betragen. Diese Maßnahme ist bis 2026 befristet. Derzeit beträgt die Pauschale bis zum 20. Kilometer 30 Cent, ab dem 21. Kilometer 35 Cent. Die Ampel-Koalition hatte sich noch vor Beginn des Ukraine-Kriegs angesichts der gestiegenen Energiepreise auf ein erstes Entlastungspaket geeinigt.
Weitere Entlastungen
Die Koalition hat sich inzwischen auf ein weiteres Entlastungspaket geeinigt. Dieses sieht etwa eine Energiepauschale vor. Außerdem ist geplant, Tickets für Busse und Bahnen günstiger zu machen: Für 90 Tage soll bundesweit ein Ticket für 9 Euro pro Monat im Öffentlichen Personennahverkehr angeboten werden. Wann dieses Ticket starten soll, ist aber noch nicht klar.
Grünes Licht für Heizkostenzuschuss
Der Bundesrat ließ ein Gesetz zum Heizkostenzuschuss passieren, das bereits im Bundestag beschlossen wurde. Millionen Menschen in Deutschland bekommen wegen der hohen Energiepreise einen einmaligen Heizkostenzuschuss. Ein Ein-Personen-Haushalt, der Wohngeld erhält, soll 270 Euro erhalten, ein Zwei-Personen-Haushalt 350 Euro, für jedes weitere Familienmitglied gibt es 70 Euro. Studierende und Auszubildende, die staatliche Hilfen erhalten, haben Anspruch auf einmalig 230 Euro.