Lebenslang für Mord an Geschäftsmann im Revisionsprozess
Urteil vom Bundesgerichtshof zum Mordfall in Horb aus dem Jahre 2018
Urteil: lebenslange Haft
Im Revisionsprozess um den Tod eines Immobilienunternehmers aus Horb am Neckar (Kreis Freudenstadt) ist ein 31 Jahre alter Angeklagter unter anderem wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Das teilte ein Sprecher des Landgerichts Rottweil am Dienstag mit. Ein zweiter, 36 Jahre alter Angeklagter muss unter anderem wegen räuberischer Erpressung und unterlassener Hilfeleistung für acht Jahre und neun Monate in Haft.
drei Männer waren bereits 2020 verurteilt worden
Die Männer waren im Januar 2020 in erster Instanz vom Landgericht Rottweil für die Tat im Jahr 2018 verurteilt worden. Doch wer den Geschäftsmann tötete, blieb auch nach dem damaligen Schuldspruch ungewiss. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe ließ daraufhin eine Revision zu, hob das erste Urteil in allen Punkten auf und ordnete eine neue Verhandlung an.
Forderungen der Staatsanwaltschaft teils erfüllt
In ihren Plädoyers hatte die Staatsanwaltschaft für den 31-jährigen Angeklagten unter anderem eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes gefordert. Für den 36 Jahre alten Angeklagten forderte die Anklage eine Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren und neun Monaten wegen erpresserischen Menschenraubs, räuberischer Erpressung und unterlassener Hilfeleistung.
der Fall
In dem Fall geht es um den Tod eines wohlhabenden Geschäftsmannes. Der alleinstehende 57-Jährige war im November 2018 in seinem Haus überwältigt, bedroht und um 3000 Euro erpresst worden. Zunächst war nur einer der beiden Männer in dem Haus gewesen, danach kam der spätere Hauptangeklagte, ein Bekannter des Opfers, dazu. Danach wurde der lungenkranke 57-Jährige erwürgt. Von wem der beiden mutmaßlichen Täter, konnte das Gericht im ersten Verfahren nicht zweifelsfrei feststellen. Die beiden waren Anfang 2020 wegen Raubes und Erpressung zu sechs beziehungsweise viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden.
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