Bundeskabinett beschließt Abschaffung des umstrittenen Paragrafen 219a
Das Bundeskabinett hat heute den Weg für die Abschaffung des umstrittenen Paragrafen 219a frei gemacht. Der Paragraph verbietet die "Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft". Bislang führt er unter anderem dazu, dass Ärztinnen und Ärzte keine ausführlichen Informationen über Schwangerschaftsabbrüche öffentlich anbieten können, ohne Strafverfolgung befürchten zu müssen. Das will die Bundesregierung nun ändern und hat einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Der muss jetzt noch durch Bundestag und Bundesrat.
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