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Neue Corona-Verordnung ab Freitag

Ab Freitag gilt für Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung. Damit wird die eingefrorene Alarmstufe II beendet und es gilt wieder die Alarmstufe I – allerdings wurde diese an Omikron angepasst und verschärft. Einige Lockerungen gibt es ab morgen dennoch. Die wichtigsten Änderungen haben wir Euch weiter unten zusammengefasst. Alle aktuell gültigen Regeln findet Ihr jederzeit auch hier:

 

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Freizeit und Veranstaltungen

  • 2G bei Veranstaltungen (dazu gehören Sportevents, Kino oder Konzerte) – in geschlossenen Räumen gilt eine Obergrenze von 1.500 Personen, im Freien 3.000. Veranstalter können sich auch für 2G-Plus entscheiden, dann gilt drinnen eine Obergrenze von 3.000 Personen, im Freien 6.000. Generell dürfen Veranstaltungen nur mit maximal der Hälfte der üblichen Zuschauer stattfinden.
  • Clubs und Discos bleiben geschlossen. Bislang galt in dieser Stufe die 2G-Regel. Aber da Omikron besonders ansteckend ist und die Ansteckungsgefahr hier generell höher liege, reagiert die Landesregierung entsprechend.
  • Fasnachtsumzüge sind nicht erlaubt. Volks und Stadtfeste aber sind grundsätzlich möglich – hier gelten die gleichen Regeln wie bei Veranstaltungen.
  • 2G in Freizeiteinrichtungen – im Hallenbad, Fitnessstudio oder Zoo wird damit kein zusätzlicher Test benötigt.
  • Bei religiösen Veranstaltungen gilt ab dem 14. Februar 3G
  • Messen sind untersagt – in der Alarmstufe I galt hier ursprünglich 2G

 

Handel und Dienstleistungen

  • 3G im Einzelhandel - Die 2G-Regelung hier hatte der Verwaltungsgerichtshof bereits gestern gekippt.
  • 2G in der Gastronomie, die Sperrstunde entfällt.
  • Beim Friseur gilt 3G mit Schnelltest - hier wird also kein PCR-Test mehr benötigt. Bei anderen körpernahen Dienstleistungen gilt weiterhin 2G.

 

Maskenpflicht

  • FFP2-Maskenpflicht auch in Bus und Bahn für alle Personen ab 18 Jahren. Wer jünger ist kann auch eine medizinische Maske tragen, Kinder unter fünf Jahren sind grundsätzlich von der Maskenpflicht ausgenommen.

 

Das sind die Schwellenwerte für Alarmstufe II

Die Regeln der Alarmstufe I gelten so lange, bis zwei Dinge eintreten:

  • die Hospilatisierungsinzidenz muss über 6 gehen – da stehen wir gerade bei 5 
  • UND es müssen mehr als 450 Menschen mit Covid auf Intensivstationen behandelt werden – da stehen wir bei 272 (Stand 27. Januar).

Werden diese Schwellenwerte überschritten, würden wieder schärfere Maßnahmen gelten. Dazu sagte Kretschmann: “Wir wollen die Maßnahmen nur dann wieder deutlich verschärfen, wenn wieder kritische Situationen auf den Intensivstationen drohen. Dann werden und müssen wir zu den schärferen Maßnahmen zurückkehren”.

 

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