Ab sofort können mehr Menschen einen Impftermin buchen

Ab sofort können mehr Menschen einen Impftermin buchen

Wer genau, lest ihr hier

03.05.2021

Viele Vorerkrankte können ab sofort ihren Impf-Termin buchen

Ab heute (Montag, 3. Mai) öffnet das Land die Vergabe von Impfterminen für alle Menschen mit Vorerkrankungen aus der dritten Priorität. Dazu gehören zahlreiche Menschen mit Vorerkrankungen, etwa behandlungsfreien Krebserkrankungen, HIV, Rheumaerkrankungen und Autoimmunerkrankungen, Herzerkrankungen, Asthma oder Adipositas.

1,5 Millionen Menschen betroffen

Mit dem weiteren Öffnungsschritt werden schätzungsweise rund 1,5 Millionen weitere Menschen impfberechtigt. Entsprechend ist ab Montag wieder mit einer großen Nachfrage bei der zentralen Terminvergabe zu rechnen. Hier ist die vollständige Liste aller ab 3. Mai berechtigter Personen nach Angaben des Sozialministeriums:

  • Personen mit behandlungsfreien in Remission befindlichen Krebserkrankungen

  • Personen mit Immundefizienz oder HIV-Infektion, Autoimmunerkrankungen oder rheumatologische Erkrankungen

  • Personen mit einer Herzinsuffizienz, Arrhythmie, einem Vorhofflimmern, einer koronaren Herzkrankheit oder arterieller Hypertonie,

  • Personen mit zerebrovaskulären Erkrankungen, Apoplex oder einer anderen chronischen neurologischen Erkrankung

  • Personen mit Asthma bronchiale,

  • Personen mit chronisch entzündlicher Darmerkrankung

  • Personen mit Diabetes mellitus ohne Komplikationen,

  • Personen mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 30),

Impfberechtigt sind ab Montag auch jeweils bis zu zwei Kontaktpersonen von Menschen, die aufgrund einer dieser Erkrankungen oder aufgrund des Alters von über 60 Jahren pflegebedürftig sind.

Weiter Öffnung der Impfpriorität ab Mitte Mai

Ab wahrscheinlich Mitte Mai könne sich in Baden-Württemberg auch Beschäftigte der kritischen Infrastruktur einen Impftermin gegen das Corona-Virus geben lassen. Dazu gehören zum Beispiel Beschäftigte im Lebensmitteleinzelhandel, Journalistinnen und Journalisten, Wahlhelferinnen und Wahlhelfer oder Personen, die in besonders relevanter Position in den Verfassungsorganen, in den Regierungen und Verwaltungen, wie etwa der Landesverwaltung, bei der Bundeswehr, der Polizei, beim Zoll, bei der Feuerwehr, beim Katastrophenschutz, einschließlich des Technischen Hilfswerks, in der Justiz oder in der Rechtspflege tätig sind.

Allerdings kommen nicht alle sofort dran. Weil nicht genug Impfstoff für alle vorhanden ist, wird innerhalb dieser Gruppe der Beschäftigten der kritischen Infrastruktur nochmal priorisiert. Wer zuerst dran ist, könnt ihr hier nachlesen.

Das Sozialministerium bittet die Unternehmen und Beschäftigten der kritischen Infrastruktur sich schon auf den Impfstart vorzubereiten und hat deshalb bereits einen Vordruck der Impfbescheinigung online gestellt.

Bilder: Symbolbilder/shutterstock