Wegen Klebeaktion: Haft ohne Bewährung für Klimaaktivistin
Nach einer Klebeaktion in der Berliner Gemäldegalerie ist eine Klimaaktivistin zu vier Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden.
Die 24-Jährige aus Bayern, die sich an dem Holzrahmen des Gemäldes «Ruhe auf der Flucht nach Ägypten» von Lucas Cranach dem Älteren (1472-1553) festgeklebt hatte, habe sich der gemeinschädlichen Sachbeschädigung schuldig gemacht, begründete das Amtsgericht Tiergarten das Urteil. Außerdem stand die junge Frau wegen Beteiligung an einer Straßenblockade vor Gericht, dafür wurde sie wegen versuchter Nötigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verurteilt.
Nach Angaben einer Gerichtssprecherin hat damit erstmals ein Berliner Gericht eine Haftstrafe ohne Bewährung gegen Klimaaktivisten nach Aktionen der Gruppe Letzte Generation verhängt.
Bewährungsstrafe kommt nicht in Betracht
«Es ist nicht hinzunehmen, dass sich Teile der Gesellschaft mit Hinweis auf ihre Ziele nicht an Gesetze halten», sagte die Vorsitzende Richterin Susanne Wortmann in ihrer Urteilsbegründung. Eine Bewährungsstrafe komme nicht in Betracht, weil sich die 24-Jährige uneinsichtig gezeigt und gesagt habe, dass sie sich weiterhin an ähnlichen Aktionen beteiligen werde. Es liefen weitere zahlreiche Verfahren gegen die Frau. Es gebe keine positive Sozialprognose.
Die 24-Jährige und eine weitere Aktivistin der Gruppe Letzte Generation hatten sich im August 2022 mit Sekundenkleber an den Rahmen festgeklebt. Es sei ein Schaden von 2385 Euro entstanden, hieß es in einem gegen die Frau erlassenen Strafbefehl. Im Juni 2022 hatte sich die Frau außerdem mit drei weiteren Aktivisten auf eine Abfahrt der Berliner Stadtautobahn gesetzt. Zum Prozess kam es, weil die 24-Jährige Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt hatte.
Vor Gericht erklärte sie, sie nehme seit mehr als einem Jahr an Aktionen der Gruppe Letzte Generation teil. «Ich beteilige mich nicht leichtfertig und unüberlegt», sagte sie. Der Protest in der Gemäldegalerie sei symbolisch gewesen. Sie habe Design studiert und schätze Kulturgüter. «Wir haben darauf geachtet, dass das Gemälde durch eine Glasscheibe geschützt ist», sagte die Frau. Ihr Verteidiger sagte, bei dem Holzrahmen habe es sich um kein Kunstwerk gehandelt – er sei 1952 für 60 Mark erworben worden und nicht wertvoll. Der Verteidiger, der Freispruch gefordert hatte, legte umgehend Rechtsmittel ein.
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