Stallpflicht für Geflügel im Bodenseekreis erneut verlängert
Weil sich die Zahl der Vogelgrippe-Fälle im Bodenseekreis auf 25 erhöht hat, müssen Hühner und Enten dort weiterhin drinnen bleiben. Die derzeit geltende Stallpflicht werde bis zum 14. Mai verlängert, teilte ein Sprecher des Landratsamts in Friedrichshafen am Donnerstag mit. Sie gilt für gewerbliche wie auch private Geflügelhalter.
Mit der Stallpflicht soll verhindert werden, dass die Tierseuche auf Nutztierbestände übergreift. Die auch Geflügelpest genannte Vogelgrippe ist eine für Vögel hochansteckende Viruserkrankung. Bei vielen Vogelarten verläuft sie tödlich. Eine Übertragung auf den Menschen schätzt das Robert Koch-Institut als sehr gering ein.
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