Ein Formular zur Angabe des Grundsteuerwerts für die Grundsteuer., © Bernd Weißbrod/dpa/Archivbild
Ein Formular zur Angabe des Grundsteuerwerts für die Grundsteuer. Bernd Weißbrod/dpa/Archivbild, dpa
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Noch immer fehlen Grundsteuererklärungen im Südwesten

06.04.2023

Die Finanzämter erhalten weiterhin nur schleppend die Grundsteuererklärungen von Eigentümern von Häusern und Eigentumswohnungen zurück. Für die Grundsteuer B, die bebaute und unbebaute Grundstücke umfasst, wurden inzwischen rund 90 Prozent der Erklärungen abgegeben, wie eine Sprecherin des Finanzministeriums in Stuttgart mitteilte. Die verlängerte Frist lief bis zum 31. Januar.

Bei der Grundsteuer A, die Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft betrifft, belaufe sich die Quote auf etwa 28 Prozent. Hier endete die Frist Ende März.

Von 2025 an soll eine neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Das hatte das Bundesverfassungsgericht gefordert, denn zuletzt kalkulierten die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Daten, von 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland. Für die Neuberechnung müssen jetzt bundesweit fast 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden.

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