Neue Corona-Verordnung in Kraft
Ab heute gelten im Kampf gegen Corona wieder schärfere Regeln. Ab einer Inzidenz von 100 greift die Notbremse, dann müssen Geschäfte wieder schließen, der Einzelhandel darf nur noch “Click und Collect” anbieten. Auch körpernahe Dienstleistungen, wie Tattoo-Studios, müssen wieder schließen - Friseure dürfen offen bleiben. Und wenn die Maßnahmen nicht greifen, dann sollen die örtlichen Behörden wieder nächtliche Ausgangssperren anordnen. Außerdem gilt ab heute eine Maskenpflicht in Autos, wenn haushaltsfremde Personen mitfahren.
Die Kontaktbeschränkungen wurde nicht geändert, heißt: wir dürfen uns mit zwei Haushalten maximal fünf Personen treffen, Kinder unter 14 ausgenommen. Auch Paare, die nicht zusammenleben, gelten als ein Haushalt.
Die aktuell geltende Corona-Verordnung für Baden-Württemberg findet ihr hier: