Nach Hotelbrand wird über Millionenklage verhandelt
Drei Jahre nach dem Großbrand im Hotel «Badischer Hof» in Baden-Baden muss das Landgericht über eine Millionenklage des Gebäudeversicherers entscheiden. Die Versicherung verlangt nach Angaben des Gerichts vom TÜV Süd Schadenersatz in Höhe von 37,5 Millionen Euro. Darüber hinaus will sie die Haftung feststellen lassen für weitere Schäden in Millionenhöhe. Grund: Der TÜV habe bei baurechtlichen Überprüfungen Fehler gemacht.
Die Rolle der Sprinkleranlage
Aus Sicht der Versicherung war die Sprinkleranlage des Gebäudes nicht ausreichend dimensioniert und der Druck in Wasserhydranten nicht groß genug, um einen Brand in dem als Lagerraum genutzten Bereich zu löschen. Der Brand im Dachgeschoss habe sich aufgrund dieser Mängel massiv ausweiten und zu einer Zerstörung des Dachs und weiter Teile des Gebäudes führen können. Zudem seien große Löschwasserschäden bis in den Keller des Gebäudes entstanden.
TÜV bestreitet Fehler
Der TÜV bestreitet, dass es Mängel an Sprinkleranlage und Wandhydrantenanlage gab und dass diese für die Schäden ursächlich waren. Er hat den Gebäudeversicherer wiederum auf Erstattung der Anwaltskosten in Höhe von 66.000 Euro verklagt.
Der zuständige Prüfer betonte am Freitag vor Gericht, er habe sorgfältig geprüft und keine Mängel festgestellt. Auch müsse eine Sprinkleranlage einen Brand nicht löschen; sie müsse ihn lediglich eindämmen.
Immenser Schaden
Bei dem Brand im September 2021 war ein Schaden von weit über 50 Millionen Euro entstanden. Rund 160 Gäste mussten damals aus ihren Betten, als mitten in der Nacht Flammen lichterloh aus dem Dachstuhl schlugen. Zunächst war ein früherer Hotel-Mitarbeiter wegen Brandstiftung in Verdacht geraten. Die Staatsanwaltschaft Baden-Baden stellte das Verfahren aber ein, weil sich der Verdacht nicht erhärtete.
Langwierige Sanierung
Seit dem Brand wird das Hotel aufwendig saniert. Wann es wieder öffne, sei noch nicht bekannt, teilte der Eigentümer dem SWR auf Anfrage mit.
Das Landgericht hat für den 20. Dezember (9.00 Uhr) einen Verkündungstermin anberaumt. Ob dabei ein Urteil gesprochen wird oder ob das Gericht nur Hinweise gibt oder noch eine Beweisaufnahme stattfindet, ist derzeit offen.
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