Home-Office Überwachung durch Privatdetektive
Home-Office und mobiles Arbeiten - für viele Unternehmen ist das eine ganz neue Situation. Die Grenzen zwischen Arbeitswelt und Privatem verschwimmen dabei. Problematisch wird das dann, wenn die Arbeitszeit missbraucht wird. Einige Unternehmen setzen jetzt in der Corona-Krise Privatdetektive ein, um Mitarbeiter im Home-Office zu kontrollieren. Ist das überhaupt rechtens? Und welche Freiheiten habe ich im Home-Office, wo ist die Grenze überschritten? Wir haben bei einer Detektei und einer Arbeistrechtlerin nachgefragt!
Was ist im Home-Office erlaubt, was nicht?
Auch wenn es einleuchtend klingt: redet am besten mit Eurem Arbeitgeber. Klärt ab, was im Home-Office in Ordnung ist und was nicht. Das rät auch Karoline Nutz von der Kanzlei Görtz Legal in Stuttgart. Sie empfiehlt auch, Termine während des Home-Offices in den Kalender einzutragen, damit die Kollegen sich nicht wundern, wenn man während dessen nicht erreichbar ist.
Kurz auf dem Balkon eine Rauchen sollte ok sein...
Die Arbeit zuhause gilt zwar als ganz normale Arbeitszeit, aber natürlich ist es keine gewöhnliche Situation, wenn beispielsweise noch Kinderbetreuung dazu kommt. "Wenn jemand schnell das Mittag essen kocht, weil die Kinder nach Hause kommen, sich auf den Balkon stellt um eine Zigarette zu rauchen oder kurz die Spülmaschine ausräumt, glaube ich nicht, dass ein Arbeitnehmer was dagegen hat", meint Gabriel Mosch von der Lentz Gruppe. Die Detektei hat in letzter Zeit vermehrt Aufträge zur Mitarbeiterüberwachung erhalten. Ohnehin müsse es erst einen konkreten Verdacht geben, damit ein Mitarbeiter überprüft wird.
...Rollrasen verlegen geht zu weit
Problematisch wird es, wenn der Großteil der geschuldeten Arbeitszeit zu Privatzwecken genutzt wird: "Wenn man ersichtlich einer Nebenbeschäftigung nachgeht, einen Rollrasen verlegt, eine Gartenhütte aufstellt oder sich mit den Nachbarn zum Grillen trifft, dann sind das Beschäftigungen, die natürlich nicht währen der Arbeitszeit stattfinden soll", so Mosch. In diesen Fällen leitet die Detektei die Beobachtungen an den Arbeitgeber weiter. Selbstverständlich gibt es aber auch klare Regeln, wann und wie ein Mitarbeiter überprüft werden darf.
Darf mich ein Privatdetektiv überwachen?
Grundsätzlich ist eine solche Überprüfung erlaubt - aber nur unter ganz bestimmten Bedingungen. Es muss schon einen Anlass geben, wenn der Mitarbeiter beispielsweise keine Arbeit abliefert oder während der Arbeitszeit nicht erreichbar ist. Das bestätigt auch Karoline Nutz: "Wenn ein konkreter Verdacht vorliegt, dann darf ich Maßnahmen zur Überwachung einleiten. Aber ich darf natürlich nicht einfach stichprobenartig meine Arbeitnehmer im Home-Office überwachen." War die Überwachung unbegründet, dürften die gesammelten Beweise auch nicht gegen den Mitarbeiter verwendet werden. Wenn der Einsatz allerdings rechtens war, müsse sogar der Arbeitnehmer die Kosten der Detektei übernehmen.
Die Detektive dürfen auch nicht alles überwachen, erklärt Gabriel Mosch: "Wir können nur beobachten, was im öffentlichen Raum stattfindet." Wenn die Person also in einem einsehbaren Garten arbeitet, unerlaubt für ein anderes Unternehmen arbeitet oder sich auf einen Einkaufstrip begibt, kann die Detektei dies dokumentieren. Der Detektiv darf der Person sogar folgen. Was im Haus oder in der Wohnung passiert gehört zum persönlichen Lebensbereich und ist tabu.