Heilbronn hebt Lockerungen wieder auf
Einkaufen ab Mittwoch nur noch mit "Click & Meet"
Der Stadtkreis Heilbronn hat den Inzidenzwert von 50 am Samstag an drei Tagen in Folge überschritten. Da das Infektionsgeschehen diffus ist, also nicht auf einzelne Infektionsherde zurückzuführen ist, schreibt die Corona-Verordnung des Landes vor, die jüngsten Lockerungen der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus wieder aufzuheben.
Einkaufen nur noch mit Termin
Von Mittwoch, 17. März, an gelten deshalb auch in der Stadt Heilbronn wieder Einschränkungen für den Einzelhandel. Geschäfte dürfen nur nach vorheriger Terminabsprache öffnen also nur noch „Click & Meet“ ist erlaubt. Auch Museen und Galerien sind von den Einschränkungen betroffen und können nur nach vorheriger Terminbuchung besucht werden. Ebenso ist der Betrieb von Sportanlagen und Sportstätten eingegrenzt. Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen dürfen nur Online-Unterricht anbieten.
Oberbürgermeister Harry Mergel: „Ich bedauere diese Entwicklung für unsere tüchtigen Einzelhändler, die sich größtenteils vorbildlich an die Regeln gehalten haben. Gleichzeitig hoffe ich, dass die Kunden das ab Mittwoch geltende Kaufangebot auf der Basis von Click & Meet annehmen.“
Infektionen in Kitas
Die Möglichkeit einer „bereinigten Inzidenz“ schließt OB Mergel derzeit aus. Die Corona-Verordnung sieht diese zwar grundsätzlich vor. Allerdings setzt sie „ein größeres, klar abgegrenztes singuläres Ausbruchsgeschehen“ voraus. „Würde die Stadt die Inzidenz bereinigen, indem Sie die größte Häufung aus der Fallzahl herausrechnet, läge die aktuelle 7-Tage-Inzidenz immer noch über 50“, erklärt Gesundheitsamts-Chef Liebert. Derzeit ist in Heilbronn aktuell eine Häufung in einer Kindertagesstätte aufgetreten; dort ist bei zehn Kindern und Erzieherinnen Covid-19 nachgewiesen worden. Auch im Stadtkreis nehmen die Infektionen mit hoch der hoch ansteckenden englischen Virus-Variante weiter zu.
Weitere Einschränkungen möglich
Sollte die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen wieder unter 50 liegen, lässt die Corona-Verordnung wieder Öffnungsmöglichkeiten zu. Bis dahin sind die Maßnahmen der Corona-Verordnung bei einem Inzidenzwert zwischen 50 und 100 gültig. Sollte die 7-Tage-Inzidenz an drei Tagen in Folge auf über 100 ansteigen, treten weitere Einschränkungen in Kraft.