Grün-schwarze Regierung einigt sich auf Doppelhaushalt
Die grün-schwarze Regierungskoalition hat sich auf den Regierungsentwurf für den Doppelhaushalt 2025/2026 verständigt. Der Entwurf soll laut dem Finanzministerium am Dienstag im Kabinett verabschiedet werden.
Der Entwurf sieht Mehrausgaben von 3,3 Milliarden Euro vor. Davon sind 1,3 Milliarden Ausgaben, die sich aus rechtlichen Verpflichtungen und früheren Beschlüssen der Landesregierung ergeben. Knapp zwei Milliarden will das Land für politische Schwerpunkte und die Bedarfe der Kommunen verwenden. Der Schwerpunkt liege dabei auf Bildung, insbesondere der frühkindlichen Sprachförderung. Daneben auf der inneren Sicherheit und der Förderung von Innovationen und Forschung.
Geld für Ganztagsbetreuung und Kliniken
Zudem beschloss die Regierungskoalition ein Sofortprogramm für die Kommunen für Ganztagsausbau, Krankenhäuser und Geflüchtete. Neben den bereits zugesagten Mitteln will das Land die Krankenhäuser zudem im nächsten Jahr mit weiteren 150 Millionen Euro unterstützen. Kommunen erhielten allein 2024 dadurch Landesmittel in Höhe von mehr als einer halben Milliarde Euro.
«Wir wollen unsere Kinder besser fördern, so früh es geht. Dafür schnüren wir ein Bildungspaket. Wir wollen, dass die Menschen im Land sicher leben können. Dafür schnüren wir ein Paket für innere Sicherheit. Wir wollen, dass Baden-Württemberg auch künftig wirtschaftlich erfolgreich ist, damit wir unseren Wohlstand erhalten können. Dafür investieren wir in Innovationen», sagte Finanzminister Danyal Bayaz (Grüne). Vorsicht sei jedoch weiterhin geboten. Denn wegen der wirtschaftlichen Schwierigkeiten könnte die Steuerschätzung im Herbst ungünstig ausfallen.
Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hatte die Einigung der Koalitionspartner zuvor gelobt und von «beinharten» Verhandlungen gesprochen. «Wir sind da bis ans Äußerste gegangen», sagte er. «Da haben wir jede Zitrone, die wir gefunden haben, schon ausgepresst.»
Bund und Länder hatten 2022 einen Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung in der Grundschule beschlossen, der schrittweise eingeführt wird. Ab dem Schuljahr 2026/2027 greift die Regelung bei Kindern der ersten Klasse, ab 2029/2030 bei allen Klassen.
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