Gericht entscheidet über Urteil nach Gewalttat an Hotelgast
Nach dem gewaltsamen Tod eines Gastes könnte ein bereits vorbestrafter Hotelbetreiber wegen Mordes ein weiteres Mal im Gefängnis landen. Die Staatsanwaltschaft fordert im Prozess vor dem Stuttgarter Landgericht eine lebenslange Haft für den Mann und wirft ihm vor, seinen Gast aus Geldgier bestohlen und ermordet zu haben. Der Unternehmer weist die Anschuldigungen zurück und spricht von Notwehr. Sein Anwalt plädierte dafür, die Gewalttat nicht zu bestrafen und seinen Mandanten nur wegen Unterschlagung zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten zu verurteilen.
Der 47-jährige Hotelchef steht wegen Mordes und veruntreuender Unterschlagung vor Gericht. Die Kammer will am Mittwoch (14.00) ihre Entscheidung verkünden.
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