Bundesdrogenbeauftragter verteidigt Cannabis-Pläne
Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Burkhard Blienert, hat die geplante Cannabis-Legalisierung verteidigt. Im Interview mit MDR Aktuell kritisierte der SPD-Politiker gleichzeitig die aktuelle «Verbotspolitik».
«Wir haben ein massives Problem mit organisierter Kriminalität, mit hohen gesundheitlichen Risiken, mit wenig Prävention, die Kinder und Jugendliche tatsächlich erreicht. Das wollen wir ändern.» Es gebe jetzt schon einen hohen Konsum von Cannabis. Die Legalisierungspläne werden nach Blienerts Einschätzung nicht zu einem Anstieg führen.
Cannabis als Einstiegsdroge für eine Drogenkarriere - diese These ist aus Sicht des Beauftragten «wissenschaftlich widerlegt». Cannabis für Erwachsene unter gesicherten Bedingungen zu ermöglichen, bedeute mehr Schutz. «Deutlich muss sein, es soll keine Werbung für diese
Produkte geben. Das muss für alle Drogen gelten - eigentlich
auch für Alkohol. Es gehört nicht in die Ladentheke, es
gehört nicht in die Sichtbarkeit von Kindern und
Jugendlichen.»
Die Union ist da ganz anderer Meinung: Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Thorsten Frei (CDU), nannte die Vorhaben in der «Rheinischen Post» «gefährlich und naiv». «Einen solchen Unfug werden wir im Bundestag klar ablehnen.»
Lauterbach als Gesundheistminister «fehl am Platz»
Man verkenne die Realität und verharmlose die gefährlichen Folgen, die der Konsum insbesondere für Jugendliche haben könne. Karl Lauterbach (SPD) als Gesundheitsminister sei «fehl am Platz», sagte Frei. Auch die CSU lehnt die Pläne weiter ab. Die stellvertretende Unionsfraktionsvorsitzende Dorothee Bär (CSU) sprach in der «Augsburger Allgemeinen» von einem frontalen Angriff auf den Kinder- und Jugendschutz.
Das Konzept der Ampel-Koalition sieht vor, dass in Deutschland der Besitz von maximal 25 Gramm Cannabis und der Eigenanbau von höchstens drei Pflanzen straffrei sein sollen. Der Erwerb der Droge soll zumindest über Umwege legal möglich werden. Lauterbach und Agrarminister Cem Özdemir (Grüne) hatten die Pläne gestern vorgestellt. Die Gesetzgebung soll noch im April starten.
Jakob Maske, Sprecher des Berufsverbandes der Kinder und Jugendärzte, sagte der «Stuttgarter Zeitung» und den «Stuttgarter Nachrichten»: «Wir begrüßen, dass Lauterbach den Kinder- und Jugendschutz jetzt in den Vordergrund stellen will. Wie genau er das tun will, geht aus dem aktuellen Entwurf nicht hervor.»
Regeln für den kontrollierten Genuss
Den Plänen zufolge dürfen «nicht-gewinnorientierte» Vereine mit maximal 500 Mitgliedern gemeinschaftlich Cannabis zu Genusszwecken anbauen und nur an Mitglieder für den Eigenkonsum abgeben. Das Mindestalter ist 18. Die Clubs müssen Jugendschutz-, Sucht- und Präventionsbeauftragte benennen und dürfen nicht für sich Werbung machen. Eine Mitgliedschaft in mehreren Vereinen ist verboten.
Der Deutsche Hanfverband sieht in dem Club-Modell nur eine Zwischenlösung, da die Clubs hauptsächlich auf Personen ausgelegt seien, die viel konsumieren. «Für gelegentliche Konsumenten sind die Hürden einer Mitgliedschaft zu hoch», sagte Sprecher Georg Wurth dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Die Clubs seien aber ein guter Anfang.
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