Alles was Ihr zu einem Restaurantbesuch wissen müsst
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Alles was Ihr zu einem Restaurantbesuch wissen müsst

27.05.2021

Früher war die größte Herausforderung bei einem Restaurantbesuch, sich ein Gericht aus der Speisekarte auszusuchen. Ok, bei besonders beliebten Restaurants hätte man vor einem Besuch eventuell einen Tisch reservieren können. Doch mehrere Lockdowns und viele Regeln, die an noch mehr Bedingungen geknüpft sind, verkomplizieren die Organisation eines Restaurant- oder Biergartenbesuchs ein wenig.

Wir erklären Euch, was Ihr für Euren Restaurantbesuch wissen müsst!

Die Corona-Verordnung vom 14. Mai sieht für Öffnungen unter anderem der Gastronomie einen Drei-Stufen-Plan vor. In Landkreisen mit einer stabilien 7-Tage-Inzidenz von unter 100 dürfen Restaurants und weitere Gastro-Betriebe demnach unter gewissen Auflagen die Innen- und Außenbereiche zu öffnen. Bedeutet: Sowohl die Gastro-Inhaber als auch die Gäste müssen sich an einige Regeln halten, die je nach Fall unterschiedlich sein können.

Generell gilt: Macht Euch nicht verrückt, wenn Ihr nicht die aktuellen Trends der Inzidenz für Euren Landkreis (oder den Eures anvisierten Restaurants) im Blick habt - das ist schier nicht möglich. Ein Anruf beim Restaurant am Wunschort spart da viel Recherchearbeit.

Wann dürfen die Restaurants öffnen?

Bei uns in Baden-Württemberg geben die zuständigen Behörden bekannt, wenn eine Unterschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 100 erreicht ist. Am zweiten Tag der Bekanntmachung dürfen Restaurants und Co. dann wieder öffnen.  Wichtig ist auch, auf die Öfnnungszeiten zu achten: In Öffnungsschritt 1 dürfen die Betriebe zunächst von 6 bis 21 Uhr öffnen. Bleiben die Inzidenzwerte weiterhin stabil unter 100 und tendentiell fallend, folgt Öffnungsschritt 2 mit Sperrstunde um 22 Uhr. Dies ist jedoch frühestens zwei Wochen nach Öffnungsschritt 1 möglich.

Was brauche ich für den Restaurantbesuch?

Wie bei den meisten wieder geöffneten Einrichtungen gilt die “3G-Voraussetzung”

  • Getestet (aktuell)

  • Geimpft (vollständig)

  • Genesen (mit Nachweis)

Nur wer eine der drei Kriterien erfüllt und (aktuell) nachweisen kann darf einen Gastrobetrieb besuchen.

Welchen Test benötige ich?

Ab 6 Jahren benötigt Ihr für einen Restaurantbesuch einen negativen Schnelltest einer offiziellen Teststelle, der maximal 24 Stunden alt ist.  Ein Selbsttest gilt nicht, da es eine Beglaubigung des geschulten Testpersonals benötigt. Vielerorts sind solche Teststellen mittlerweile Bestandteil des Stadtbildes, Termine gibt es meistens im Internet oder spontan.

Übrigens: Wie bei den Friseuren gibt es auch für Restaurants die Möglichkeit, selbst geschultes Personal auszubilden - dann sind die Tests auch direkt vor Ort im Restaurant möglich. Außerdem ist laut den Regelungen des Maßnahmenpapiers auch ein bescheinigter Testnachweis von Arbeitgebern oder Schulen gültig.

Welche Regeln gelten vor Ort?

Gewohntes Bild: Die Betreiber eines Restaurants müssen im Innenbereich pro Gast 2,5 Quadratmeter berechnen und die Tische mindestens 1,5 Meter voneinander entfernen. Im Außenbereich gelten die AHA-Regeln. Weiterhin gilt es, die Kontaktdaten der Gäste zu erfassen.

Mit wem darf ich ins Restaurant?

Hier gelten die ganz bekannten Kontaktregeln: Maximal 5 Personen aus 2 Haushalten, Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre sowie genesene und vollständig geimpfte Personen werden nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt.

Muss man reservieren?

Von den Regeln her nein. Mit dem entsprechenden Nachweis ist auch ein Spontanbesuch möglich. Wegen den veränderten Platzverhältnissen kann es aber gerade in Innenräumen schnell voll werden - also am besten vor dem Besuch anrufen.

Support Your Local!

All das mag ziemlich wuchtig an Regelungen erscheinen, doch die Restaurants brauchen nun jede Unterstützung. Wenn es Euch also danach ist und Ihr vor einem Test nicht zurückschreckt - Euer Lieblingsrestaurant freut sich sehr auf Euch!