Ein Hinweisschild steht vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe., © Uli Deck/dpa/Symbolbild
Ein Hinweisschild steht vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Uli Deck/dpa/Symbolbild, dpa
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Zankapfel Fernwärmenetz Stuttgart: BGH muss entscheiden

11.07.2023

Wem gehört das Fernwärmenetz in Stuttgart, wer darf es künftig betreiben und muss dies ausgeschrieben werden? Mit diesen Fragen beschäftigte sich am Dienstag der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Die Landeshauptstadt streitet sich seit Jahren mit dem derzeitigen Betreiber, dem Energieversorger EnBW, um Weiterbetrieb und Eigentum der Anlagen. Das Netz hatte der Karlsruher Energiekonzern verlegt und immer weiter auf heute 218 Kilometer ausgebaut, größtenteils auf Grundstücken der Stadt. Ein Konzessionsvertrag zwischen den Beteiligten dazu war im Jahr 2013 aber ausgelaufen - ob damit auch das Eigentumsrecht der EnBW an den Anlagen erloschen ist, ist aus Sicht des Kartellsenats wohl fraglich. Außerdem sei zu klären, ob es ein «transparentes, diskriminierungsfreies Verfahren» für den künftigen Betrieb der Anlagen geben muss.

Ein solches hatte die Stadt nach dem Vertragsende zwar begonnen, kurz darauf aber ausgesetzt. Zudem beschloss der Gemeinderat der Stadt 2016, selbst Eigentümer und Betreiber des Netzes werden zu wollen. «Gerade, wenn es um Wärmeplanung geht, wollen wir ein gewichtiges Wort mitreden», sagte ein Sprecher der Stadt. Man erhoffe sich dazu Rechtssicherheit von der Entscheidung des Kartellsenats. Langfristig wolle die Stadt den Anteil der Fernwärme an der Energieversorgung im Stadtgebiet von jetzt 18 auf 38 Prozent steigern. Die EnBW möchte das Fernwärmenetz hingegen auch in Zukunft betreiben und verlangt dafür bisher vergeblich die Einräumung von Wegenutzungsrechten.

Nach dem Auslaufen des Konzessionsvertrages hatte es keine Regelungen geben, wie künftig mit dem Fernwärmenetz zu verfahren ist. Die EnBW betreibt das Netz seither weiter. Die Stadt verklagte den Energieversorger schließlich auf Überlassung der Anlagen. Damit scheiterte sie vor dem Landgericht Stuttgart jedoch ebenso wie vor dem Oberlandesgericht. Der EnBW wiederum wurde dazu auferlegt, die Anlagen im Zweifelsfall rückbauen zu müssen - absurd, wie der Konzern schon nach dem OLG-Urteil im Jahr 2020 befand. Auch ein Sachverständiger ließ am Dienstag erhebliche Zweifel daran erkennen, ob ein solches Prozedere angesichts der Bedeutung von Fernwärme im Zuge der Energiewende sinnvoll ist.

An das bestehende Fernwärmenetz sind in Stuttgart derzeit nach EnBW-Angaben 25.000 Haushalte und 1300 Firmen angeschlossen. Schon nach dem OLG-Urteil hatte der Energieversorger bekräftigt, dass er weiterhin zu einer Zusammenarbeit mit der Stadt bereit sei. Ob der BGH noch am Dienstag eine Entscheidung verkündet, war zunächst offen. (Az. KZR 101/20)

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