Was bedeuten die Ausgangssperren für Hotspots?
Nachts nicht mehr raus - für Corona-Hotspots in Baden-Württemberg gilt künftig eine Ausgangssperre. Was das genau bedeutet und welche Ausnahmen es gibt lest Ihr hier. Regional können auch schärfere Regeln gelten.
Wann gilt die Ausgangssperre?
Die Ausgangssperre gilt nachts von 21 bis 5 Uhr. Und zwar in den Land- und Stadtkreisen, wo die 7-Tage-Inzidenz über 200 liegt. Ohne triftigen Grund darf die Wohnung dann nicht mehr verlassen werden. Eine Liste aktueller Hotspots findet Ihr hier.
Was zählt als “triftiger Grund”?
In diesen Fällen dürft Ihr das Haus auch während er Ausgangssperre verlassen:
Um zur Arbeit zu kommen. Dazu gehört auch die Teilnahme an Ehrenamtlichen Einsätzen wie Feuerwehr oder Rettungsdienst.
Um zum Arzt, Tierarzt oder Therapeuten zu gehen
Um Tiere zu versorgen (also beispielsweise um Gassi zu gehen)
Um unterstützungsbedürftige Personen und Minderjährige zu begleiten.
Mannheim sieht das etwas strenger als das Sozialministerium. Hier darf ich zwar mit dem Hund Gassi gehen - aber einfach so spazieren, darf ich nicht. Auch einkaufen nach 21 Uhr ist nicht drin - das könne man anders regeln.
Darf ich nachts durch einen Hotspot-Kreis mit dem Auto durchfahren?
Wir haben bei der Polizei Mannheim nachgefragt. Mannheim hatte schon vor dem Erlass der Landesregierung eine Ausgangssperre in Kraft gesetzt. Und da sagte uns ein Polizist: ja, durch Mannheim darf man nachts durchfahren - wenn man etwa aus Ludwigshafen nach Heidelberg will. Das ist einfach die schnellste Strecke, alles andere wäre hirnrissig. Es wird in Mannheim aber auf jeden Fall Verkehrskontrollen geben.
Was will die Polizei bei Kontrollen von einem wissen?
Werdet Ihr von der Polizei angehalten und kontrolliert könntet Ihr Fragen hören wie „Wohin sind Sie unterwegs?“ oder „Gehen Sie wirklich zur Arbeit?“. Und da wird durchaus auch die Adresse nachgefragt und überprüft, ob das stimmt.
Welche Strafe droht bei Verstößen?
Ein Verstoß gegen die Regel wird als Ordnungswidrigkeit geahndet. Die Kosten sind Ermessensache, los geht es bei 50 Euro - die obere Grenze liegt bei 25.000 Euro. Da müsste aber einiges zusammenkommen, so etwas trifft vor allem Wiederholungstäter.