Schleckereien beim Einkauf: Wer zahlt, wenn Euer Kind vor dem Bezahlen nascht?, © shutterstock / bbernard
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Schleckereien beim Einkauf: Wer zahlt, wenn Euer Kind vor dem Bezahlen nascht?

03.06.2024

Süßigkeiten, Riegel und Co! Wenn Ihr mit Euren Kindern einkaufen geht, sind die Versuchungen in den Regalen oft groß. Doch was passiert, wenn die Lust auf Naschereien über den Verstand siegt und Euer Kind die Tüte aufreißt und herzhaft zubeißt?

Service First: Die meisten Märkte drücken ein Auge zu

Viele Supermärkte sind verständnisvoll, wenn Kinder vor dem Bezahlen naschen, insbesondere wenn die Ware ohnehin im Einkaufswagen liegt und gekauft werden soll. Streng genommen ist es jedoch Diebstahl, da die Ware bis zum Bezahlvorgang dem Ladeninhaber gehört. Die meisten Verkäufer sehen jedoch darüber hinweg – vor allem, wenn es sich um Kinder handelt.

Als Elternteil ist es wichtig, Euer Kind stets im Auge zu behalten, damit kein Schaden entsteht. Wie sehr Ihr aufpassen müsst, hängt vom Alter, der Eigenart und dem Charakter Eures Kindes ab. Eine Verletzung der Aufsichtspflicht kann nur im konkreten Einzelfall beurteilt werden.

Alles rechtens? Die Aufsichtspflicht und ihre Ausnahmen

Süßigkeiten üben eine unwiderstehliche Anziehungskraft auf die meisten Kinder aus. Ehe man sich versieht, hat Euer Nachwuchs bereits den Schokohasen in der Hand und beißt genüsslich hinein. Aber wer muss den Schaden eigentlich bezahlen? Das hängt unter anderem vom Alter des Kindes ab.

Kinder unter sieben Jahren haften weder selbst noch ihre Eltern, sofern die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde. Greift Euer Kind also in einem unbemerkten Moment zu – beispielsweise, wenn Ihr an der Kasse bezahlt – müsst Ihr für den Schaden nicht aufkommen. Im Gegenteil: Wenn die Ware in Kassennähe sogar noch auf „Kinderhöhe“ ausgestellt ist, kann sich der Geschäftsinhaber sogar mitschuldig machen.

Alter schützt vor Fehlern nicht

Bei Kindern im Alter von sieben bis 18 Jahren richtet sich die Haftung nach der Einsichtsfähigkeit des Kindes. Diese hängt von der geistigen Entwicklung ab und davon, ob Euer Kind das Unrecht seines Verhaltens und die Verantwortung für sein Handeln erkennt. Grundsätzlich gilt: Je älter das Kind, desto eher haftet es für sein Verhalten selbst.

Prävention und Tipps für den Einkauf mit Kindern

Um solche Situationen zu vermeiden, gibt es ein paar hilfreiche Tipps:

  • Klare Regeln aufstellen:

    Besprecht vor dem Einkauf mit Euren Kindern, dass nichts gegessen wird, bevor es bezahlt ist.

  • Ablenkung:

    Gebt Euren Kindern eine kleine Aufgabe, wie das Halten der Einkaufsliste, um sie beschäftigt zu halten.

  • Gemeinsame Auswahl:

    Lasst Eure Kinder eine Süßigkeit auswählen, die sie nach dem Bezahlen essen dürfen.

Fazit

Der Einkauf mit Kindern kann herausfordernd sein, aber mit ein wenig Vorbereitung und klaren Regeln könnt Ihr unangenehme Situationen vermeiden. Und wenn doch mal etwas passiert, wisst Ihr nun, wer im Ernstfall haftet. Bleibt entspannt und genießt den Einkauf mit Euren Kleinen!