Pfandpflicht, Bürgergeld und Co.: Was sich 2024 ändert, © shutterstock
Im nächsten Jahr gibt es wieder einige Änderungen. shutterstock
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Pfandpflicht, Bürgergeld und Co.: Was sich 2024 ändert

29.12.2023

Teile des Heizungsgesetzes treten in Kraft, eine neue Pfandpflicht kommt und der Mindestlohn steigt. Im Januar ändert sich einiges für Verbraucherinnen und Verbraucher - ein Überblick:

Bürgergeld steigt

Die mehr als fünf Millionen Bürgergeld-Empfänger sollen ab Januar im Schnitt rund zwölf Prozent mehr Geld bekommen. Für Alleinstehende bedeutet das ein Plus von 61 Euro auf 563 Euro im Monat. Erwachsene, die mit einem Partner zusammenleben, bekommen künftig 506 Euro. Für Kinder liegen die Sätze je nach Alter zwischen 357 und 471 Euro.

Steigender CO2-Preis macht Tanken teurer

Der CO2-Preis steigt zum 1. Januar auf 45 Euro je Tonne, was das Tanken sowie das Heizen mit Öl oder Gas verteuert. Im Vergleich zu diesem Jahr steigt dadurch der Preis für den Liter Benzin laut ADAC wahrscheinlich um rund 4,3 Cent und der Liter Diesel um rund 4,7 Cent. 

Höherer Mindestlohn

Entlastet werden Millionen Bürger, die für Mindestlohn arbeiten, der steigt um 41 Cent auf 12,41 Euro pro Stunde.  

Steuerfreibeträge steigen

Der Grundfreibetrag wird um fast 700 Euro erhöht. Und zwar auf 11.604 Euro. Außerdem steigt auch der Kinderfreibetrag an. Von 6024 Euro pro Kind (3012 Euro je Elternteil) in diesem Jahr auf 6384 Euro pro Kind (3306 Euro je Elternteil) im kommenden Jahr. Dieser Betrag wird vom zu versteuernden Einkommen der Eltern abgezogen.

Höhere Steuer bei Restaurantbesuchen

In der Gastronomie gilt vom 1. Januar an wieder der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent, statt vorübergehend 7 Prozent. Essengehen wird also wahrscheinlich teurer.

Netzentgelte verdoppeln sich

Zum 1. Januar verdoppeln die Betreiber der Stromübertragungsnetze die Entgelte für die Netznutzung. Von bisher  3,12 Cent je Kilowattstunde auf 6,43 Cent. Grund sei, dass die Bundesregierung einen angedachten Zuschuss für Netzentgelte streichen will, teilten die Unternehmen in einer gemeinsamen Erklärung mit. Für viele Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet das: höhere Strompreise.

Kinderzuschlag steigt

Familien mit geringem Einkommen können mehr Unterstützung vom Staat erhalten. Der Höchstbetrag des Kinderzuschlags steigt von 250 Euro auf bis zu 292 Euro pro Monat und Kind.

Höhere Minijob-Grenze

Im Zuge der Mindestlohnerhöhung wird auch die Obergrenze für sogenannte Minijobs angehoben. Diese erhöht sich ab Januar von 520 auf 538 Euro im Monat.

Azubilohn steigt

Die Mindestvergütung für Azubis im ersten Lehrjahr steigt um 4,7 Prozent auf 649 Euro im Monat. Davon betroffen sind Ausbildungen, die ab dem 1. Januar beginnen. Ausnahmen per Tarifvertrag sind möglich.

Neue Regelungen für Heizungen in Neubauten

Die ersten Regelungen des Heizungsgesetzes greifen: Ab Januar dürfen in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten nur Heizungen eingebaut werden, die auf 65 Prozent erneuerbaren Energien basieren. Das dürfte in vielen Fällen eine Wärmepumpe sein.

Energiepreisbremsen fallen weg

Die Strom- und Gaspreisbremsen fallen zum 1. Januar weg. Allerdings spielen sie wegen gesunkener Marktpreise für die meisten Energieverbraucher keine Rolle mehr.

E-Rezept-Pflicht

Vertragsärzte sind ab Januar verpflichtet, für verschreibungspflichtige Arzneimittel E-Rezepte auszustellen. Zur Einlösung haben Versicherte drei Optionen: per App, Papierausdruck oder mit ihrer Krankenkassenkarte.

Pfand auf Milch in Plastikflaschen

Auch für Milch oder Milchmischgetränke greift zum 1. Januar eine Pfandpflicht, wenn sie in Plastikflaschen verkauft werden.

GDL-Streiks erwartet

Mit großer Wahrscheinlichkeit müssen Bahnkunden nach den Weihnachtsferien mit längeren Streiks der Lokführergewerkschaft GDL rechnen. Diese sind laut GDL ab 8. Januar möglich.

Pflegegeld steigt

Das Pflegegeld in der häuslichen Pflege wird um fünf Prozent erhöht - je nach Pflegestufe sind das monatlich 16 bis 45 Euro monatlich mehr. Auch in der ambulanten Pflege werden die Sachleistungsbeträge um fünf Prozent erhöht. Wer Angehörige pflegt, hat nun jährlich Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld für zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person.

Pflegekasse erhöht Zuschläge

Auch für Pflegebedürftige in Heimen gibt es Entlastungen: Die Pflegekasse erhöht die prozentualen Zuschläge für Menschen in vollstationären Pflegeeinrichtungen. Je nach Aufenthaltsdauer im Pflegeheim liegt die Erhöhung zwischen fünf und zehn Prozent.

Höhere Sozialabgaben für Gutverdiener

Gutverdiener sollen höhere Sozialabgaben zahlen. In der gesetzlichen Renten- und der Arbeitslosenversicherung sollen Beiträge bis zu einem Betrag von im Westen 7550 Euro pro Monat und von im Osten 7450 Euro fällig werden. Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung soll auf 5175 Euro pro Monat steigen.

Altersgrenze bei Rente steigt

Die reguläre Altersgrenze für den Renteneintritt steigt auf 66 Jahre. Das gilt für Rentenversicherte, die 1958 geboren wurden. Für später Geborene erhöht sich das Renteneintrittsalter in Zwei-Monats-Schritten, das heißt, sie müssen länger arbeiten oder Abschläge in Kauf nehmen, falls sie früher in Rente gehen wollen.

Ende für den Kinderreisepass

Kinderreisepässe können von Januar 2024 an nicht mehr beantragt werden. Das Dokument, das es bislang für Kinder unter zwölf Jahren gibt, soll durch einen elektronischen Reisepass mit längerer Gültigkeitsdauer und der Nutzungsmöglichkeit für weltweite Reisen ersetzt werden.

Lieferkettengesetz

Das Lieferkettengesetz zur Einhaltung von Menschenrechten bei Zulieferern greift für weitere Unternehmen: Betroffen sind ab 2024 auch Firmen, die mindestens 1000 Arbeitnehmer im Inland haben. Bisher lag die Grenze bei 3000.