An der Praxis an den deutschen Grenzen ändert sich auch nach dem Gerichtsurteil erst einmal nichts., © Patrick Pleul/dpa
An der Praxis an den deutschen Grenzen ändert sich auch nach dem Gerichtsurteil erst einmal nichts. Patrick Pleul/dpa, dpa
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Merz: Zurückweisung von Asylsuchenden bleibt möglich

03.06.2025

Kanzler Friedrich Merz (CDU) hält an der Zurückweisung Asylsuchender an der Grenze auch nach einer Verwaltungsgerichtsentscheidung fest, die dies im konkreten Fall für rechtswidrig erklärt hat. Vom Koalitionspartner SPD kommt dazu kein Widerspruch, jedoch die Aufforderung, das Urteil des Berliner Gerichts ernst zu nehmen.

Die Entscheidung des Berliner Gerichts enge die Spielräume zwar möglicherweise noch einmal etwas ein, sagte Merz beim Kommunalkongress des Deutschen Städte- und Gemeindebundes in Berlin. «Aber die Spielräume sind nach wie vor da. Wir wissen, dass wir nach wie vor Zurückweisungen vornehmen können.»

Deutschland werde dies «selbstverständlich im Rahmen des bestehenden europäischen Rechts tun», betonte er. «Aber wir werden es tun, auch um die öffentliche Sicherheit und Ordnung in unserem Lande zu schützen und die Städte und Gemeinden vor Überlastung zu bewahren.»

Miersch: Folgen der Entscheidung sorgfältig prüfen

Die Entscheidung des Gerichts sei grundsätzlich, aber nicht letztinstanzlich, sagte SPD-Fraktionschef Matthias Miersch. Es müsse nun sehr genau geprüft werden, welchen Einfluss die Entscheidung auf das weitere Vorgehen an den Grenzen habe.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sagte: «Ich habe keine Zweifel, dass die Bundesregierung die Gerichtsentscheidungen befolgen wird.» Die drei Antragsteller würden in Deutschland nun ein Verfahren nach den sogenannten Dublin-Regeln erhalten. Diese Regeln legen fest, welcher EU-Staat für das Asylverfahren eines Schutzsuchenden zuständig ist.

Merz unterstrich, bis sich die Lage an den europäischen Außengrenzen mit Hilfe von neuen gemeinsamen europäischen Regeln deutlich verbessert habe, «werden wir die Kontrollen an den Binnengrenzen aufrechterhalten müssen». Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte am 7. Mai eine Intensivierung der Grenzkontrollen verfügt und angeordnet, auch Asylsuchende an der Grenze zurückzuweisen – allerdings mit Ausnahmen, etwa für Kinder und Schwangere.

Somalier wurden nach Polen zurückgeschickt

Das Verwaltungsgericht Berlin hatte am Montag in einer Eilentscheidung festgestellt, die Zurückweisung dreier Somalier bei einer Grenzkontrolle am Bahnhof Frankfurt (Oder) sei rechtswidrig. Ohne eine Klärung, welcher EU-Staat für einen Asylantrag der Betroffenen zuständig sei, dürften sie nicht abgewiesen werden. Die drei Betroffenen, die von Pro Asyl unterstützt werden, waren nach Polen zurückgeschickt worden.

Dobrindt: Zurückweisungen wegen Überforderung

Dobrindt sagte in Berlin: «Wir sind der Überzeugung, dass das, was wir tun, dass diese Zurückweisungen, dass die im Einklang mit dem Recht sind.» Dabei berief er sich erneut auf Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Diese sogenannte Notlagenklausel erlaubt Ausnahmen, wenn es um die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und den Schutz der inneren Sicherheit geht. Dobrindt sagte, es gebe durch irreguläre Migration eine Überforderung bei der Integrationsfähigkeit, in den Kitas, den Schulen bis zum Gesundheitswesen. Dies könne man vor Gericht gegebenenfalls ausführlich nachweisen und damit auch die Zurückweisungen von Asylsuchenden begründen.

«Ob man von der Lage in einzelnen Kommunen auf ganz Deutschland schließen kann, ist aber sehr fraglich», gab Winfried Kluth, Professor für Öffentliches Recht an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, zu bedenken.

Nach Darstellung des Verwaltungsgerichts Berlins gibt es zudem eine Reihe juristischer Hürden. Eine Beschwerde gegen den Beschluss des Gerichts in der nächsthöheren Instanz, dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, ist nach dem Gesetz nicht möglich.

«Das Asylgesetz trifft für Rechtsstreitigkeiten nach dem Asylgesetz in Eilverfahren eine Sonderregelung», erklärte eine Gerichtssprecherin. Demnach ist eine Beschwerde nicht vorgesehen. «Diese Regelung des Bundesgesetzgebers bezweckt die Beschleunigung gerichtlicher Eilverfahren in Rechtsstreitigkeiten nach dem Asylgesetz», so die Sprecherin. In Asylverfahren befasse sich ein Gericht daher bereits im Eilverfahren tiefer mit dem Fall.

Gericht: Zurückweisung bei Grenzkontrollen rechtswidrig

In ihrem Beschluss gehen die Berliner Richter davon aus, dass das Ziel der Klage regelmäßig bereits mit dem Eilverfahren erreicht wird. Im konkreten Fall ging es um zwei Männer und eine junge Frau aus Somalia. Die Frau hatte nach Gerichtsangaben neben dem Eilantrag auch Klage eingereicht. Da sie im Eilverfahren Recht bekommen hat, tritt voraussichtlich eine «Erledigungssituation» ein. Um unnötige Kosten zu sparen, könnte die Klägerin eine sogenannte Erledigungserklärung abgeben. Dem könnte sich das Bundesinnenministerium anschließen - oder aber auch widersprechen.

«In dem Fall beschäftigt sich das Gericht aber lediglich mit der Frage, ob der Rechtsstreit erledigt ist oder nicht», erklärte die Sprecherin. Eine weitere inhaltliche Prüfung erfolge erst, wenn das Gericht zu dem Ergebnis komme, dass dies nicht der Fall sei.

Innenministerium: Keine weiteren Verfahren bekannt

Nach der Gerichtsentscheidung sagte Dobrindt, er wolle die Praxis an der Grenze nicht ändern und ein Hauptsache-Verfahren anstreben. Über die drei von der Entscheidung des Berliner Gerichts umfassten Verfahren hinaus sind dem Bundesinnenministerium nach Auskunft eines Sprechers keine weiteren anhängigen Verfahren von zurückgewiesenen Asylsuchenden bekannt.

Justizministerin Hubig erklärte, das Verwaltungsgericht habe nicht abschließend geklärt, ob Zurückweisungen von Asylsuchenden an den Binnengrenzen mit europäischem Recht vereinbar seien. «Es wird aber nicht einfach werden, die Justiz davon zu überzeugen, dass diese Zurückweisungen rechtmäßig sind», vermutet die SPD-Politikerin. Das letzte Wort habe der Europäische Gerichtshof.

Die Grünen-Fraktion würde Dobrindt gerne während der Sitzung des Innenausschusses am Mittwoch persönlich zu den rechtlichen Grundlagen und Auswirkungen der Kontrollen und Zurückweisungen befragen. «Entscheidungen von Gerichten mit demonstrativer Ignoranz zu übergehen, sollte hierzulande keine Schule machen», sagte Grünen-Innenpolitiker Lukas Benner.

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) äußert sich beim Kommunalkongress des Deutschen Städte- und Gemeindebundes auch zur Gerichtsentscheidung, die Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Vorgehens der Bundesregierung an den Grenzen anführt. , © Michael Kappeler/dpa
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) beantwortete bei der Vorstellung eines Lagebilds zur Cyberkriminalität auch Fragen zu den Grenzkontrollen., © Kay Nietfeld/dpa

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