Klöckners Narrengerichts-Strafe bleibt vorerst offen
27.06.2025
Im Februar verdonnerte das traditionelle Stockacher Narrengericht CDU-Frontfrau Julia Klöckner (52) zu einer Schicht an der Weintheke beim Stadtfest. Doch nun steht fest: Die Bundestagspräsidentin wird an diesem Wochenende nicht am Ausschank stehen.
«Sie bedauert es sehr, aber leider wird Frau Klöckner eine Teilnahme am Stadtfest aus zeitlichen Gründen nicht möglich sein», teilte der Leiter der Pressestelle des Deutschen Bundestages mit. Eine andere Strafe will die Politikerin laut Narrengericht aber begleichen.
Weinübergabe in Berlin geplant
Das mehr als 620 Jahre alte Stockacher Narrengericht, vor dem sich auch schon Angela Merkel (CDU) und andere prominente Politiker «verteidigen» mussten, hatte Klöckner unter anderem feministische Machtgeilheit vorgeworfen. Verurteilt wurde sie auch zu einer Strafzahlung von 60 Litern Wein. Die ehemalige Weinkönigin hatte das «Urteil» am «schmotzigen» Donnerstag gelassen genommen und einen zusätzlichen Eimer Wein draufgepackt.
Ihre Schuld begleichen will die Bundestagspräsidentin laut Narrenrichter Jürgen Koterzyna im Herbst in Berlin. Die Narren seien eingeladen, den Wein in der Hauptstadt in Empfang zu nehmen. Ein genaues Datum stehe noch nicht fest. Für die Stadtfest-Absage zeigte der Narrenrichter Verständnis. Als Bundestagspräsidentin habe man vielleicht auch Besseres zu tun.
Die Verhandlung des «hohen grobgünstigen Narrrengerichts zu Stocken» im Landkreis Konstanz ist ein närrischer Höhepunkt der Fastnacht im Südwesten. Auch die zwei Beklagten vor Klöckner, Karl Lauterbach (SPD) und FDP-Urgestein Wolfgang Kubicki, kamen für ihre Zusatzstrafen nicht zurück an den Bodensee.
© dpa-infocom, dpa:250627-930-723922/1