Dildo, Böller, Säge - was alles bei Gerichten gefunden wird
01.06.2025
Rund 3.000 gefährliche und teils verbotene Gegenstände sind im vergangenen Jahr bei Einlasskontrollen an baden-württembergischen Gerichten gefunden worden. Alleine 1.631 Messer waren darunter, wie ein Sprecher des Justizministeriums in Stuttgart auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Zudem hätten die Justizwachtmeisterinnen und -wachtmeister bei den Kontrollen rund 500 weitere spitze Gegenstände, mehr als 250 Werkzeuge und fast 300 Sprays entdeckt.
Neben alltäglichen Funden kämen dabei auch Gegenstände zum Vorschein, die besonders seien. Dazu zählte ein Sprecher des Oberlandesgerichts Stuttgart unter anderem eine 25 Zentimeter lange Klappsäge, eine Reizgaspistole sowie ein Klappmesser in Schlüsselform. Im Landgericht Tübingen habe man unter anderem einen Dildo und ein Böller gefunden, teilte ein Sprecher mit.
Stetige Zunahme an Fundzahlen
Vergleichszahlen dazu gibt es nicht. Denn vor dem Jahr 2024 wurden laut Ministerium nur Funde allgemein, aber keine konkreten Gegenstände erfasst. Damals sei nur die Anzahl an Einlasskontrollen addiert worden, bei denen gefährliche oder verbotene Gegenstände gefunden wurden. Wie viele Gegenstände in diesen Jahren verwahrt oder beschlagnahmt wurden, ist aber nicht bekannt.
Die Zahl der Funde habe stetig zugenommen. Sie habe sich innerhalb von vier Jahren mehr als verfünffacht. 2021 habe es nur 169 Funde gegeben, 2024 hätten Sicherheitskräfte demnach schon bei 870 Einlasskontrollen Funde gemeldet. Oft gehen nach Angaben des Gerichtssprechers Funde solcher Gegenstände mit Bedrohungen von Justizbediensteten einher.
Verbotene Gegenstände werden abgenommen
In Baden-Württemberg gibt es an den Gerichten sowohl anlassbezogene als auch anlassunabhängige Kontrollen. Gefährliche Gegenstände werden nach Angaben des Justizministeriums für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude verwahrt, damit die Menschen trotzdem eintreten können. Verbotene Gegenstände werden demnach grundsätzlich beschlagnahmt.
Für Menschen, die gefährliche oder verbotene Gegenstände mit ins Gericht nehmen möchten, kann es auch Konsequenzen geben. Sofern es sich um einen nach dem Waffengesetz verbotenen Gegenstand handelt oder ein Anfangsverdacht einer Straftat nach dem Waffenrecht besteht, wird dieser Gegenstand den Angaben zufolge in der Regel sichergestellt und die Polizei dazugeholt. Diese bearbeite dann die Strafanzeige weiter.
Wenn man bei den Einlasskontrollen Justizbedienstete verletzte, beleidige oder bedrohe, müsse man auch hierfür mit einer Strafanzeige rechnen.
Im Oberlandes- und Landgericht Stuttgart gehört dem Sprecher zufolge zu Einlasskontrollen, dass das Gepäck durchleuchtet wird und Justizwachtmeister und -wachtmeisterinnen die Menschen abtasten. Darüber hinaus müssen die Besucherinnen und Besucher dann durch einen Rahmen gehen, bei dem auf Metall durchsucht wird. Zudem könne man mittlerweile Ausweisen in Echtzeit überprüfen. Ähnlich berichtete es eine Sprecherin des Landgerichts Ulm.
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