Ausgedampft? Baden-Württemberg plant strengere Rauchverbote, © shutterstock_Variety beauty background
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Ausgedampft? Baden-Württemberg plant strengere Rauchverbote

03.07.2025

Rauchen in der Öffentlichkeit könnte in Baden-Württemberg bald deutlich stärker eingeschränkt werden. Die Landesregierung will das bestehende Nichtraucherschutzgesetz überarbeiten und auf moderne Konsumformen wie E Zigaretten, Vapes und Shishas ausweiten. Was genau geplant ist, wie es um Ausnahmen steht und welche Rolle ein Bürgerforum spielt, lest Ihr hier.

Beschlossene Sache: Erweiterung des Rauchverbots

Die grün schwarze Landesregierung hat sich nach intensiven Diskussionen auf neue Regeln zum Nichtraucherschutz verständigt. Ein entsprechender Gesetzesentwurf liegt vor und soll demnächst verabschiedet werden. Künftig dürfen nicht nur klassische Zigaretten, sondern auch elektronische Verdampfer und Wasserpfeifen in vielen öffentlichen Bereichen nicht mehr verwendet werden.

Die Regelung gilt etwa in Schulen, Behörden, Einkaufszentren, Kultureinrichtungen, Freizeitparks und weiteren öffentlich zugänglichen Gebäuden. Das Verbot greift unabhängig vom Inhalt des Produkts, also egal ob Nikotin, Tabak oder Cannabis enthalten ist. Auch auf Kinderspielplätzen sowie an Bus und Straßenbahnhaltestellen soll das Rauchen künftig untersagt sein.

Schulen und Spielhallen besonders betroffen

Besonders deutlich wird die neue Linie in Bildungseinrichtungen: Raucherzonen auf Schulhöfen sollen verschwinden. Auch in öffentlichen Ämtern sind spezielle Raucherzimmer künftig nicht mehr erlaubt. Das gilt ebenso für Spielbanken und Spielhallen.

Gastronomie bleibt weitgehend verschont

Was sich nicht ändert: In Gaststätten, Kneipen und Festzelten darf weiter geraucht werden, sofern es der Betreiber erlaubt. Ein früherer Vorschlag, auch hier das Rauchverbot auszuweiten, wurde nicht umgesetzt. Die CDU sprach sich unter Verweis auf wirtschaftliche Belastungen in der Gastronomie dagegen aus. Die Grünen hatten diese Einschränkungen eigentlich abschaffen wollen.

Der Hotel und Gaststättenverband DEHOGA BW begrüßt den Verzicht auf Änderungen in diesem Bereich. Besonders kleinere Einraumkneipen hätten nach Ansicht des Verbands unter einem verschärften Gesetz stark gelitten.

Welche Ausnahmen gibt es bisher?

Seit 2009 erlaubt das Gesetz in Baden Württemberg das Rauchen unter bestimmten Bedingungen, etwa in Lokalen mit nur einem Gastraum unter 75 Quadratmetern, sofern keine warmen Speisen angeboten werden. Auch spezielle Raucherzimmer sind in größeren Betrieben erlaubt.

Neu eröffnete Shisha Bars sollen künftig ebenfalls diesen Regeln unterliegen. Bereits bestehende Betriebe genießen jedoch Bestandsschutz.

Ein Bürgerforum soll mitentscheiden

Ob die geplanten Änderungen wirklich in Kraft treten, hängt auch vom Urteil eines sogenannten Bürgerforums ab. Dabei sollen 50 zufällig ausgewählte Personen die Möglichkeit erhalten, sich in Vorträgen und Diskussionen zu informieren und anschließend eine Empfehlung abzugeben. Dieses Format war bereits bei der Entscheidung über das neunjährige Gymnasium im Einsatz.

Rauchen spaltet das Ländle: Kritik von Verbänden, Lob von Gesundheitsexperten

Während der Kompromiss in der Gastronomie für Zustimmung sorgt, äußern sich Gesundheitsverbände wie Pro Rauchfrei enttäuscht. Sie hatten auf ein generelles Rauchverbot in Innenräumen gehofft. Der Nichtraucherschutzverband kritisiert seit Jahren, dass Baden Württemberg im Ländervergleich besonders viele Ausnahmen erlaubt. Tatsächlich belegt das Bundesland im bundesweiten Nichtraucherschutzranking aktuell den letzten Platz.

Rauchen bleibt ein Gesundheitsrisiko

Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums sterben in Deutschland jedes Jahr über 127.000 Menschen an den Folgen des Rauchens. Besonders Lungenkrebs ist häufig eine direkte Folge des Tabakkonsums. Der Rauch enthält zahlreiche krebserregende Stoffe.

Laut statistischem Landesamt ist in Baden Württemberg seit Jahren ein Rückgang der Zahl der Raucherinnen und Raucher zu beobachten. Der Zusammenhang mit gesetzlichen Maßnahmen wie Rauchverboten sei dabei deutlich erkennbar.

Quellen: Ministerium für Soziales, Deutsches Ärzteblatt, Ärztezeitung