Zahl der Klageeingänge bei den Sozialgerichten angestiegen
02.05.2025
Die acht baden-württembergischen Sozialgerichte haben 2024 wieder mehr zu tun bekommen. 23.805 Neueingänge bei den Verfahren gab es im vergangenen Jahr nach 22.587 im Vorjahreszeitraum, wie das Justizministerium in Stuttgart mitteilte. In den vorangegangenen Jahren war die Zahl der neuen Fälle immer mehr zurückgegangen.
Die meisten neuen Eingänge waren sowohl bei den Klageverfahren als bei Verfahren zur Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz im Bereich des Bürgergelds und der Grundsicherung für Arbeitssuchende zu verzeichnen. Dabei belief sich der prozentuale Zuwachs laut Mitteilung an Verfahren aus diesem Rechtsgebiet in Klageverfahren im Vergleich zum Vorjahr auf fünf Prozent und in Verfahren zur Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz auf etwa zwölf Prozent.
Der größte Anstieg bei den Klageeingängen war zwischen 2023 und 2024 mit einem Plus von 341 Verfahren (plus 25 Prozent) im Bereich der Pflegeversicherung zu registrieren. Im vergangenen Jahr wurden 25.654 Fälle abgeschlossen nach 24.923 im Jahr 2023.
Verfahrensdauer verkürzt sich minimal
Die Dauer der Verfahren verringerte sich bei Hauptsacheverfahren etwas: Sie betrug nun 13,2 Monate nach 13,9 Monaten im Jahr 2023. Zur Verfahrensdauer der Gerichte meinte der Sozialverband VdK Baden-Württemberg, die Ursache liege in den langwierigen medizinischen Ermittlungen, die ein unabdingbarer Bestandteil der sozialen Rechtsprechung seien. Die medizinischen Ermittlungen lieferten essenzielle Gutachten, die für die differenzierte Bewertung sozialrechtlicher Streitigkeiten notwendig seien. Diese Sorgfalt sei unumgänglich, führe aber zugleich dazu, dass Verfahrenszeiten auf einem hohen Niveau verblieben.
Die Sozialgerichtsbarkeit ist zuständig für die Entscheidungen über Streitigkeiten in Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung, der gesetzlichen Krankenversicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung, der Arbeitslosenversicherung, des Schwerbehindertenrechts, der sozialen Entschädigung des Vertragsarztrechts, der Sozialhilfe und der Grundsicherung für Arbeitssuchende.
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