Hakenkreuz-Affäre: Strafbefehl im Wesentlichen rechtskräftig
In einer Hakenkreuz-Affäre ist der Strafbefehl gegen einen Baden-Badener Stadtrat hinsichtlich der erhobenen Vorwürfe rechtskräftig. Das teilte das Landgericht Baden-Baden mit.
Dem Ex-AfD-Politiker Martin Kühne waren «Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen» und Beleidigung zur Last gelegt worden, weil er zwei Autos mit ukrainischen Kennzeichen jeweils mit dem Nazi-Symbol und «Fuck UA» in großen Lettern beschmiert haben soll. Dafür kassierte er einen Strafbefehl in Höhe von 50 Tagessätzen.
Der Beschuldigte hatte Einspruch dagegen eingelegt - diesen nun aber teilweise, nämlich in Bezug auf die Vorwürfe, zurückgenommen. Der Einspruch beschränke sich mittlerweile auf die Höhe des Tagessatzes, teilte das Landgericht mit.
Damit geht es in dem Verfahren, das vor dem Amtsgericht anhängig ist, nicht mehr um die Vorwürfe an sich. Ob es zu einer Hauptverhandlung kommt, ist unklar. Das Gericht könnte auch mit einem Beschluss und ohne Hauptverhandlung entscheiden, wenn Angeklagter, Verteidiger und Staatsanwaltschaft dem Gericht gegenüber ihre Zustimmung erteilen.
Kühne hatte im Zuge der Affäre erklärt, sein Amt in dem Stadtparlament nicht mehr ausüben zu wollen. Außerdem war er aus der AfD ausgetreten.
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