Elf Jahre Haft für Schüler wegen Mordes an Ex-Freundin
Elf Jahre Haft für Mord und Körperverletzung - so lautet das Urteil des Heidelberger Landgerichtes gegen einen 18-jährigen Schüler. Er soll im Januar seine gleichaltrige Ex-Freundin in der gemeinsamen Schule bei Heidelberg erstochen haben. Das Urteil teilte eine Sprecherin des Gerichts mit. Das Verfahren fand unter Ausschluss der Öffentlichkeitstatt. Der 18-Jährige hatte die Tat zu Beginn des Prozesses eingeräumt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Deutsche soll laut Gericht am 25. Januar mit einem Messer mehrfach auf die junge Frau eingestochen haben - unter anderem in den Nacken und den Brustkorb. Die 18-Jährige starb demnach noch am Tatort auf einem Schulgelände in St. Leon-Rot bei Heidelberg.
Schwerer Verkehrsunfall auf der Flucht
Der Angreifer war nach dem Tod der Schülerin mit einem Auto bis nach Niedersachsen gekommen, wie das Gericht unter Berufung auf die Staatsanwaltschaft zum Prozessauftakt mitgeteilt hatte. Dort sei er dann in Seesen - verfolgt von der Polizei mit mindestens 100Kilometern pro Stunde mit einem unbeteiligten Fahrzeug zusammengestoßen. Sowohl der 18-Jährige als auch der Fahrer des anderen Fahrzeugs seien verletzt worden. Der junge Mann soll zudem zwei Polizisten attackiert haben. Wegen des Unfalls warf die Staatsanwaltschaft ihm gefährliche Körperverletzung vor.
Nach Angaben des Gerichts wurden diese Vorwürfe allerdings mit Blick auf die Schwere der anderen Straftaten und auf Antrag der Staatsanwaltschaft fallengelassen. Die Anklage hatte in ihrem Plädoyer eine Jugendstrafe wegen Mordes von 13 Jahren gefordert. Die Verteidigung plädierte auf acht Jahre wegen Totschlags.
Schulleitung setzte nach Angriff im November Kontaktverbot in der Schule durch
Das gesamte Verfahren fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Grund dafür war, dass Teil der Anklage auch eine Körperverletzung aus dem November 2023 war. Damals hatte der Täter nach Angaben des Gerichts die später getötete Schülerin bereits mit Faustschlägen verletzt. Zum Zeitpunkt dieser Tat war er noch 17 Jahre alt und damit minderjährig.
Bei der Tat im November soll er die junge Frau geschlagen haben, weil sie sich von ihm trennen wollte, so die Anklage. Er soll erst von ihr abgelassen haben, als ihre Mutter das Zimmer betrat. Die Schülerinerlitt demnach unter anderem eine Nasenbeinfraktur sowie Prellungen des Jochbeins und der Halswirbelsäule.
Die Abiturientin zeigte den Angreifer laut Anklage nach den Faustschlägen an, forderte aber kein gerichtlich angeordnetes Kontakt- oder Annäherungsverbot. Die Polizei kontaktierte den Schüler den Angaben zufolge mehrfach im Zuge von Gefährderansprachen. Die Schulleitung setzte ein Kontaktverbot mit verschiedenen Maßnahmen innerhalb der Schule durch. Auch der Täter war Abiturient gewesen.