Das ändert sich für uns im Februar 2025 – Wichtige Neuerungen im Überblick
21.01.2025
Der Februar 2025 bringt einige spannende Veränderungen mit sich. Ob Politik, Energie oder Unterhaltung – hier erfahrt Ihr, was sich in diesem Monat für Euch ändert und warum Ihr den Überblick behalten solltet.
Ein neuer Bundestag mit weniger Abgeordneten
Am 23. Februar ist es soweit: Deutschland wählt einen neuen Bundestag. Doch diesmal wird alles ein wenig kompakter. Dank des neuen Wahlrechts schrumpft das Parlament auf 630 Abgeordnete. Die bisher bekannten Überhang- und Ausgleichsmandate fallen weg. Entscheidend ist nun einzig und allein das Zweitstimmenergebnis der Parteien. Weniger Sitze bedeuten mehr Übersicht – zumindest auf dem Papier.
Sinkende Vergütung für Solarstrom
Besitzer von Photovoltaikanlagen, aufgepasst! Ab dem 1. Februar gibt es für neu in Betrieb genommene Anlagen weniger Geld für eingespeisten Strom. Die Einspeisevergütung wird halbjährlich um 1 Prozent reduziert. Wenn Ihr also mit dem Gedanken spielt, eine Anlage zu installieren, könnte es sich lohnen, noch schnell vor Februar aktiv zu werden.
Kein Schaltjahr: Weniger Arbeitstage
Der Februar 2025 ist kurz – kein Schaltjahr, kein 29. Februar. Das bedeutet, dass 248,1 Arbeitstage für das Jahr berechnet werden – 0,7 Tage weniger als 2024. Ein kleiner, aber feiner Unterschied für Euren Kalender. Wenn Ihr wissen wollt, warum das mit dem Schaltjahr überhaupt so kompliziert ist: Die Erde braucht 365 Tage, 5 Stunden, 48 Minuten und 46 Sekunden, um die Sonne zu umkreisen. Der zusätzliche Tag alle vier Jahre gleicht diese „Extrazeit“ aus.
„Germany’s Next Topmodel“: Doppeltes Vergnügen
Alle Fashion Victims und Heidi-Fans dürfen sich freuen: Heidi Klum startet am 13. Februar die Jubiläumsstaffel von „Germany’s Next Topmodel“ – und diesmal gibt’s die Show gleich zweimal pro Woche! Dienstags kämpfen männliche Models um den Sieg, donnerstags stehen die weiblichen Kandidatinnen im Rampenlicht. Für Fans der Show heißt das doppelte Spannung und doppelte Unterhaltung.
KI-Regulierung: Verbot bestimmter Anwendungen
Ab dem 2. Februar greift der neue AI Act der EU, der bestimmte Anwendungen Künstlicher Intelligenz verbietet. Unter anderem sind Apps, die Menschen anhand von Merkmalen oder Verhalten bewerten – wie das umstrittene „Social Scoring“ aus China – in der EU nicht mehr erlaubt. Damit soll die digitale Privatsphäre gestärkt und die Nutzung von KI verantwortungsvoll gestaltet werden.