Bewährungsstrafe nach Unfalltod von Achtjähriger
30.06.2025
Nach dem Unfalltod eines achtjährigen Mädchens in Blaustein (Alb-Donau-Kreis) ist der verantwortliche Autofahrer zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten verurteilt worden. Das Amtsgericht sprach den zum Unfallzeitpunkt 85-Jährigen wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung schuldig, wie die Staatsanwaltschaft Ulm mitteilte. Der Mann müsse zudem einen höheren vierstelligen Betrag zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung zahlen. Sein Führerschein sei ihm entzogen worden.
Das Amtsgericht Ulm hatte demnach auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen entsprechenden Strafbefehl erlassen. Diesen habe der Mann akzeptiert.
Fahrer fährt auf Gehweg und erfasst Mutter und Tochter
Der Fahrer war laut der Mitteilung am 15. August 2024 aufgrund mangelnder Sorgfalt nach links von der Straße abgekommen. Auf dem angrenzenden Gehweg erfasste er mit seinem Auto eine Frau und ihre achtjährige Tochter, hieß es in der Mitteilung. Das Kind sei von dem Auto überrollt worden und noch am Unfallort gestorben. Die Mutter habe neben einem Schock Schürfwunden und Prellungen erlitten. Der Fahrer und seine damals 84-jährige Mitfahrerin wurden nach Angaben der Polizei leicht verletzt.
Die Stadt hatte kurz nach dem Vorfall mitgeteilt, dass die Familie des Mädchens die Stadt verlassen wolle. Um Abstand zu dem in unmittelbarer Nähe gelegenen Unfallort zu bekommen, suchten die Angehörigen eine neue Wohnung.
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